Für deutsche und europäische Unternehmen mit Personal in der Türkei ist die neue Klarstellung vor allem eine Compliance-Frage: Eine Fingerabdruck- oder Handflächenvorlage verliert ihren biometrischen Charakter nicht, nur weil sie als mathematischer Code gespeichert wird. Bei gewöhnlicher Arbeitszeiterfassung beseitigt selbst eine wirksame Einwilligung nach Auffassung der KVKK nicht das Problem der fehlenden Verhältnismäßigkeit. Für den Zugang zu tatsächlich kritischen Sicherheitsbereichen ist dagegen eine gesonderte, eng begrenzte Prüfung möglich.
Der Code bleibt ein besonderes personenbezogenes Datum
Entscheidend ist, ob ein technisch erzeugter Datensatz eine Person eindeutig identifizieren oder authentifizieren kann. Ist das der Fall, behandelt die KVKK auch eine mathematische Vorlage als biometrisches Datum. Verschlüsselung oder Template-Speicherung kann die Sicherheit verbessern, ändert aber nicht die rechtliche Einordnung.
Warum die Einwilligung zur Zeiterfassung nicht genügt
Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten dokumentieren, doch das türkische Recht schreibt dafür keine Biometrie vor. Nach dem Grundsatzbeschluss 2026/921 fehlt der routinemäßigen biometrischen Zeiterfassung eine passende Grundlage nach Artikel 6 des Gesetzes Nr. 6698; zudem ist sie angesichts weniger eingriffsintensiver Verfahren unverhältnismäßig.
Geeignete Alternativen für den normalen Betrieb
Der Beschluss nennt verschlüsselte Karten, PIN-Verfahren, RFID- oder NFC-Ausweise, Unterschriften, Papierlisten und beaufsichtigte manuelle Erfassung. Unternehmen sollten Zweck, Erforderlichkeit, Alternativen, Löschfristen und Zugriffsrechte nachvollziehbar dokumentieren, anstatt sich allein auf Einwilligungsformulare zu stützen.
Hochsicherheitszugang ist kein Freibrief
Geht es um Authentifizierung und den Schutz kritischer Anlagen statt um Arbeitszeit, fällt der Vorgang nicht automatisch unter das spezielle Zeiterfassungsurteil. Rechtmäßig ist er damit noch nicht: Er muss auf notwendige Personen und Bereiche begrenzt sein, mildere Mittel müssen unzureichend sein und der Eingriff muss zum konkreten Sicherheitsrisiko passen.
Was grenzüberschreitend tätige Arbeitgeber prüfen sollten
Eine EU- oder Konzernrichtlinie lässt sich nicht ungeprüft auf türkische Beschäftigte übertragen. Zu erfassen sind der genaue Zweck, Systemfunktionen, Datenflüsse, Empfänger, Aufbewahrung, Löschung und ein nichtbiometrischer Zugangsweg. Bei einer kombinierten Zutritts- und Zeiterfassung sind die Zwecke getrennt zu bewerten.
Einordnung von Turkey Compass
Bestätigt ist: Codierte Finger- und Handflächendaten bleiben Biometrie; eine Einwilligung macht die normale Zeiterfassung nicht verhältnismäßig. Zu pauschal wäre: Jede Biometrie am türkischen Arbeitsplatz sei verboten. Sicherheitsanwendungen außerhalb der Zeiterfassung sind einzelfallabhängig. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.