Originalgrafik von Turkey Compass zur Trennung von Arzneimittel-Preisregel, Kommissionsentscheidung und endgültigem Apothekenpreis
Originalgrafik der Turkey-Compass-Redaktion nach Amtsblatt Nr. 33355

In der Türkei gilt seit dem 29. August 2026 ein neuer Erlass zur Preisbildung bei Humanarzneimitteln. Er ersetzt die Fassung von 2017 und regelt, wie ausländische Referenzpreise ermittelt, in Lira umgerechnet und Anträge von Pharmaunternehmen bearbeitet werden. Für deutschsprachige Einwohner, Ruheständler und Reisende ist entscheidend: Der Erlass selbst ist keine Mitteilung über eine sofortige Verteuerung sämtlicher Medikamente. Er nennt weder einen neuen Arzneimittel-Euro-Wert noch einen einheitlichen prozentualen Aufschlag für alle Apothekenprodukte.

Fünf EU-Staaten dienen als Hauptreferenz

Frankreich, Spanien, Italien, Portugal und Griechenland bleiben die genannten Referenzländer. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch das Land der Chargenfreigabe oder das Einfuhrland berücksichtigt werden. Gibt es mehrere geeignete Referenzprodukte, wird grundsätzlich der niedrigste zulässige reale Ausgangspreis herangezogen. Daraus folgt keine identische Endkundenpreisgarantie zwischen der Türkei und der EU.

Der regulierte Euro-Wert ist kein Tageskurs

Der für Arzneimittel verwendete Lira-Wert eines Euro wird aus dem durchschnittlichen offiziellen Euro-Verkaufskurs der türkischen Zentralbank des Vorjahres und einem Anpassungskoeffizienten berechnet. Die Preiskommission soll den Periodenwert innerhalb der ersten 45 Tage jedes Jahres bekannt geben. Der aktuelle Bank- oder Wechselstubenkurs lässt sich deshalb nicht direkt auf einen Apothekenpreis übertragen.

Fünf Tage bei Erhöhung, 45 Tage bei Senkung

Liegt ein neu bekannt gegebener Periodenwert über dem vorherigen, tritt die Änderung fünf Tage nach Veröffentlichung der Kommissionsentscheidung in Kraft. Bei einem niedrigeren Wert sieht der Erlass 45 Tage vor. Diese Fristen beginnen erst nach einer gesonderten Wertentscheidung; der Erlass vom 29. August setzt selbst keinen neuen Wert fest.

Produktbezogene Entscheidungen bleiben möglich

Die Kommission kann Zuschläge für einzelne Arzneimittel erhöhen, senken, zurücknehmen oder unverändert lassen und auch allgemeinere Entscheidungen treffen. Für Präparate mit alternativen Erstattungsmodellen oder ohne Erstattung sind abweichende Modelle möglich. Die rechtliche Möglichkeit einer Erhöhung ist jedoch kein Beleg für eine bereits erfolgte Erhöhung aller Produkte.

Was deutsche und europäische Patienten prüfen sollten

Vergleichen Sie Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform und Packungsgröße statt nur den Markennamen. Lassen Sie sich den aktuell registrierten Preis und einen Beleg geben. Erstattung, Verfügbarkeit und Anerkennung eines ausländischen Rezepts werden getrennt geregelt; der Erlass schafft weder automatisch Versicherungsschutz noch garantiert er die Abgabe auf ein ausländisches Rezept.

Faktencheck von Turkey Compass

Bestätigt sind die Ablösung des Erlasses von 2017, die neu gefassten Referenzpreis- und Antragsregeln sowie das Inkrafttreten am 29. August. Nicht bestätigt sind eine pauschale Apothekenpreiserhöhung an diesem Tag, ein neu veröffentlichter Arzneimittel-Euro oder dieselbe Veränderung für jedes Präparat. Maßgeblich bleiben die aktuelle amtliche Preisliste und die konkrete Packung.

Türkisches Amtsblatt Nr. 33355, Erlass zur Preisbildung bei Humanarzneimitteln, 29. August 2026

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