Turkey-Compass-Grafik zu BDDK-Beschluss 11572, dem Lizenzentzug von Bank Mellat in Türkiye und den Prüfschritten für Kunden
Originalgrafik von Turkey Compass nach BDDK-Beschluss Nr. 11572

Die türkische Bankenaufsicht BDDK hat der Türkiye-Einheit mit der rechtlichen Bezeichnung Bank Mellat Merkezi Tahran İstanbul Türkiye Merkez Şubesi die Betriebslizenz entzogen. Beschluss Nr. 11572 wurde am 18. September gefasst und am 19. September 2026 veröffentlicht. Er stützt sich auf Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe b des Bankengesetzes Nr. 5411. Die Vorschrift betrifft eine festgestellte Gefahr für Einlegerrechte oder für Vertrauen und Stabilität des Finanzsystems. Der kurze Beschluss enthält weder individuelle Kontostände noch einen Zugangs- oder Auszahlungsplan.

Istanbul ist Teil der rechtlichen Bezeichnung

Der Beschluss nennt die zentrale Türkiye-Niederlassung. Auf der öffentlichen Bank-Mellat-Seite waren vor der Entscheidung auch Standorte in Ankara und Izmir aufgeführt. Das Wort Istanbul beweist daher nicht, dass ein über einen anderen Standort geführtes Konto oder Geschäft ausgenommen ist. Den genauen operativen Umfang müssen Bank, BDDK oder der Einlagensicherungs- und Abwicklungsfonds TMSF bestätigen.

Was Artikel 71/1-b bedeutet

Die Vorschrift erlaubt der BDDK, eine Lizenz zu entziehen oder Aktionärsrechte und Leitung auf den TMSF zu übertragen, wenn die Aufsicht eine Gefahr für Einleger oder Systemvertrauen feststellt. Der veröffentlichte Beschluss wählt den Lizenzentzug. Er ist für sich genommen kein strafrechtliches Urteil, keine neue Sanktionsentscheidung, keine Löschung von Kundenansprüchen und keine Aussage, dass jedes Guthaben verloren ist.

Kein persönlicher Auszahlungsplan veröffentlicht

Der Beschluss nennt kein Datum für Kontozugang, Überweisungsabschluss, Saldenbestätigung oder Auszahlung. Die allgemeine TMSF-Information erläutert, dass Leitung und Aufsicht nach einem Lizenzentzug auf den Fonds übergehen; sie ist aber keine individuelle Bank-Mellat-Zahlungsmitteilung. Termine oder Quoten aus sozialen Medien sind ohne fallbezogene Mitteilung von BDDK, TMSF oder Bank nicht amtlich.

Welche Nachweise Kunden sichern sollten

Speichern Sie einen datierten Kontoauszug, IBAN und Kontonummer, Währung, Saldo, Laufzeitende sowie Referenzen jüngster Überweisungen, Garantien und Handelsfinanzierungen. Erfassen Sie offene Ein- und Ausgänge separat. Geben Sie niemandem Passwort, Einmalcode, Ausweisbild oder Geld, der eine beschleunigte Freigabe verspricht.

Zusatzfragen bei Wohnsitz in Deutschland oder Europa

Fragen Sie schriftlich, ob hinterlegte Telefonnummer und E-Mail gültig bleiben, wohin Mitteilungen gehen, wie Fremdwährungsguthaben und internationale Überweisungen behandelt werden und ob persönliches Erscheinen nötig ist. Ein ausländischer Wohnsitz beantwortet das nicht automatisch. Bewahren Sie die Antwort auf und gleichen Sie sie mit späteren BDDK- und TMSF-Mitteilungen ab.

Die belastbare Schlussfolgerung

Gesichert ist der regulatorische Lizenzentzug nach einer konkreten Gesetzesnorm. Noch nicht veröffentlicht sind ein persönlicher Forderungsbetrag, eine Deckung, ein Zahlungsweg oder ein Termin. Bestandskunden sollten ihre Position dokumentieren und amtliche Kanäle nutzen; neue Transaktionen sollten bis zur Klärung des Betriebsstatus unterbleiben.