Die Türkei ersetzt ihre Flugvermessungsverordnung von 2012 durch einen breiteren Rahmen für satelliten- und bodengestützte Funknavigation, Überwachungssysteme sowie optische Anflughilfen. Die am 2. Oktober 2026 im Resmî Gazete Nr. 33388 veröffentlichte SHY-UK gilt für von der türkischen Zivilluftfahrtbehörde zugelassene Organisationen und deren Fachpersonal. Für deutsche und europäische Betreiber, Zulieferer und Investoren ist vor allem die erweiterte technische Aufsicht relevant; die Verordnung enthält keine Flugplanänderung und keine Flughafenschließung.
Der Anwendungsbereich reicht nun über Bodenanlagen hinaus
Die aufgehobene Regelung von 2012 konzentrierte sich auf bodengestützte Funknavigation. Die neue Fassung nennt ausdrücklich Satellitensysteme wie GPS, GLONASS, Galileo und BeiDou samt Ergänzungssystemen, Radar und Radar-Datenverarbeitung sowie optische Anflughilfen wie PAPI, Anflug- und Pistenbefeuerung. VOR, DME, NDB und ILS bleiben ebenfalls erfasst.
Vermessungen bleiben zugelassenen Organisationen vorbehalten
Flugvermessungen an Systemen für die zivile Luftfahrt im türkischen Luftraum dürfen nur juristische Personen durchführen, die von der Zivilluftfahrtbehörde zugelassen sind. Sie müssen Verfahren dokumentieren, Kalibrierungen überwachen und nationale sowie internationale Vorgaben einhalten. Eine allgemeine Zertifizierungsbefugnis für normale Beratungs- oder Bauunternehmen entsteht nicht.
Vier Prüfarten mit klarer Sicherheitspriorität
Die Verordnung unterscheidet Standort-, Inbetriebnahme-, periodische und besondere Flugvermessungen. Erste Priorität haben Unfalluntersuchungen, die Wiederinbetriebnahme nach ungeplanten Ausfällen und Hinweise auf Signalstörungen. Periodische Prüfungen und Erstinbetriebnahmen folgen an zweiter Stelle; Standortbewertungen und sonstige Prüfungen an dritter. Bei dringendem Sicherheitsbedarf kann die Behörde neu priorisieren.
Messberichte steuern NOTAM- und AIP-Folgen
Die Teams dokumentieren Messwerte und Betriebsstatus nach ICAO Doc 8071. Ergebnisse können zur Veröffentlichung, Änderung oder Aufhebung eines NOTAM führen; dauerhafte oder längerfristige Einschränkungen müssen für die türkische Luftfahrthandbuch-Veröffentlichung AIP weitergegeben werden. Inbetriebnahmeunterlagen bleiben über die gesamte Lebensdauer des Systems erhalten, sonstige genehmigte Berichte und Daten grundsätzlich mindestens fünf Jahre.
Personal und Messflugzeug erhalten konkrete Mindestvorgaben
Ein Flugvermessungsteam besteht aus zwei geschulten Piloten und mindestens einem technischen Spezialisten. Vorgeschrieben sind passende Piloten- oder ATSEP-Berechtigungen, Instrumentenqualifikation, Systemschulungen und Mindestkenntnisse in Luftfahrtenglisch. Das Messflugzeug benötigt Lufttüchtigkeits- und IFR-Zulassung, ausreichende Leistung und Kapazität sowie Klimatisierung für empfindliche Messtechnik.
Zwei Jahre für die organisatorische Umstellung
Bereits zugelassene Flugvermessungs- und CNS-Dienstleister müssen ihre Regelungen innerhalb von zwei Jahren anpassen. Beschäftigte behalten erworbene Rechte für bereits genehmigte Systeme. Neue oder erweiterte Berechtigungen setzen jedoch die vorgeschriebene Ausbildung, Erfahrung und behördliche Zulassung voraus. Die Übergangsfrist setzt laufende Sicherheitsprüfungen nicht aus.
Was Reisende daraus nicht ableiten sollten
Die Verordnung gilt seit ihrer Veröffentlichung, sagt aber keine Flüge ab, ändert keine Airline-Flugpläne und erklärt kein Flughafensystem für unsicher. Eine konkrete betriebliche Einschränkung würde über die jeweilige NOTAM- oder AIP-Kette bekannt gemacht. Für eine Reise bleiben deshalb Airline, Flughafen und amtlich abgeleitete Betriebsinformationen maßgeblich.