Ein türkischer Parlamentsausschuss billigte am 6. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf für ausländische digitale Unterkunftsplattformen. Vorgesehen sind eine Genehmigung des Tourismusministeriums und ein Vertreter in der Türkei. Das parlamentarische Verfahren ist jedoch nicht abgeschlossen; die Regeln gelten noch nicht. Die amtlichen Unterlagen nennen keine Plattformmarke und ordnen keine automatische Stornierung bestehender Buchungen an.
Ausschussbeschluss ist noch kein Inkrafttreten
Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Tourismus billigte Vorlage Nr. 2/3803. Für verbindliche Pflichten sind weitere parlamentarische Schritte und die amtliche Veröffentlichung nötig. Als Wirksamkeitsdatum wurde im Ausschuss der 1. Januar 2027 vorgesehen, doch dieses Datum greift nur, wenn der Entwurf Gesetz wird und veröffentlicht ist.
Genehmigung und Ansprechpartner in der Türkei
Eine ausländische Plattform müsste eine auf zwei Jahre befristete, nicht übertragbare Genehmigung für 5 Mio. Lira beantragen. Voraussetzungen wären unter anderem die Digitalsteuerpflicht, keine fälligen Steuerschulden, eine Zustellanschrift, eine verantwortliche türkische natürliche oder juristische Person und ein elektronisches Zustellungskonto. Kontaktdaten des Türkei-Vertreters müssten sichtbar sein.
Sperre und Geldbuße im Entwurf
Für Dienste ohne gültige Genehmigung sieht der Entwurf eine Zugangssperre vor. Das Ministerium müsste seine Entscheidung binnen 24 Stunden einem Richter vorlegen; dieser soll binnen 48 Stunden entscheiden. Wer vorgeschriebene technische Systeme nicht nutzt, könnte mit 500.000 Lira belegt werden. Diese Befugnisse bestehen aus diesem Entwurf derzeit noch nicht.
Tourismusabgabe und Übergangsfrist
Die Abgabe an die Agentur für Tourismusförderung soll 7,5 je 10.000 — also 0,075% — der Digitalsteuer-Bemessungsgrundlage betragen. Bereits aktive Plattformen sollen nach Inkrafttreten der Vorschrift drei Monate für den Antrag erhalten. Diese Frist läuft noch nicht.
Was Reisende aus Deutschland jetzt tun sollten
Eine Buchung sollte nicht allein wegen der Ausschussmeldung storniert werden. Prüfen Sie die Genehmigung der Unterkunft, bewahren Sie Bestätigung und Zahlungsbeleg auf und lesen Sie Erstattungs- sowie Supportbedingungen. Bei einer späteren Statusänderung sind das Amtsblatt Resmî Gazete und Mitteilungen des Tourismusministeriums maßgeblich.
Hinweis für Eigentümer und Ruheständler
Die geplante Plattformgenehmigung ersetzt weder die Erlaubnis für Kurzzeitvermietung noch Melde- und Steuerpflichten des Eigentümers. Ohne endgültiges Gesetz und Durchführungsregeln lässt sich nicht seriös behaupten, dass ein bestimmter Anbieter die Türkei verlässt oder alle Inserate zum 1. Januar verschwinden.
TBMM — official bill file No. 2/3803 →