Turkey-Compass-Schaubild zur monatlichen Übermittlung von Identitäts- und Immobiliendaten durch ein Portal an die türkische Steuerverwaltung
Originalgrafik von Turkey Compass auf Basis der Resmî-Gazete-Ausgabe 33361

Die Türkei hat am 5. September 2026 die steuerliche Datenmeldung für digitale Verkaufs-, Vermietungs- und Werbeangebote erweitert. Hosting- und Social-Network-Anbieter, die Immobilienanzeigen ermöglichen, müssen nun monatlich die Internetadresse, Identitätsdaten des Kunden und Angaben zur Anzeige elektronisch übermitteln. Für deutschsprachige Eigentümer mit Ferien- oder Alterswohnsitz bedeutet das mehr Datenabgleich – aber keine neue Immobiliensteuer allein durch diese Vorschrift.

Welche Angaben monatlich gemeldet werden

Die Plattform meldet die genutzte Internetadresse, Name oder Firma des Kunden, Angaben zur Feststellung der Steuerpflicht sowie Daten zur Verkaufs- oder Mietanzeige. Als Identifikatoren nennt der Text ausdrücklich die türkische TCKN, die Ausländer-ID YKN und die Steuernummer VKN.

Die Meldepflicht liegt bei den Plattformen

Das Kommuniqué verpflichtet die Hosting- und Social-Network-Anbieter, die solche Anzeigen ermöglichen, zur monatlichen Übermittlung. Es verlangt nicht von jedem privaten Eigentümer, Mieter oder Interessenten allein wegen eines Inserats eine neue monatliche Erklärung. Bestehende Pflichten bei Mieteinnahmen oder gewerblicher Tätigkeit bleiben davon unberührt.

Eigentümerdaten sollten zum Grundbuch passen

Ein Portal kann von ausländischen Eigentümern YKN oder VKN verlangen. Kontoname, Eigentümer im Tapu, Vollmacht eines Maklers und Zahlungsempfänger sollten widerspruchsfrei sein. Fremde Profile, Zahlungen an Dritte oder ungeklärte Vertretung erhöhen das Prüfungsrisiko und sollten vor der Veröffentlichung bereinigt werden.

Was die Vorschrift nicht ändert

Die Regel setzt keinen neuen Steuersatz fest, ändert weder die Grundbuchabgabe noch Aufenthaltsvoraussetzungen und verbietet Ausländern keine Immobilienanzeigen. Eine einzelne Anzeige führt auch nicht automatisch zu einer Steuerfestsetzung. Entscheidend bleiben tatsächliche Einkünfte, Art und Umfang der Tätigkeit sowie das jeweils geltende Recht.

Prüfung für Käufer und Langzeitmieter

Speichern Sie URL und Datum der Anzeige, lassen Sie sich Eigentumsnachweis oder Maklervollmacht zeigen und gleichen Sie Adresse sowie Zahlungsempfänger ab. Eine verifizierte Plattformidentität ersetzt weder Grundbuchprüfung noch Vertrag. Die neue Datenmeldung verbessert die behördliche Nachvollziehbarkeit, garantiert aber keine echte oder lastenfreie Immobilie.

Ferienvermietung bleibt separat genehmigungspflichtig

Eine steuerliche Plattformmeldung ist keine Erlaubnis zur touristischen Vermietung. Für kurzfristige Aufenthalte gelten eigene Genehmigungs-, Gebäude- und Verifizierungsregeln. Dass ein Portal ein Inserat technisch annimmt, beweist deshalb nicht, dass Gäste legal aufgenommen werden dürfen.

Turkey-Compass-Faktencheck

Bestätigt: Kommuniqué Nr. 595 gilt seit dem 5. September und verlangt monatliche Plattformmeldungen zu Webadresse, Identifikatoren und Anzeigen. Nicht beschlossen wurden damit eine pauschale neue Steuer für alle Inserenten, ein Ausländerverbot oder eine automatische Besteuerung allein wegen einer Veröffentlichung. Regelmäßige Vermieter sollten ihren Einzelfall mit einem türkischen Steuerberater prüfen.

Resmî Gazete — Allgemeines Steuerverfahrens-Kommuniqué Nr. 595, Ausgabe 33361 vom 5. September 2026

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