Turkey-Compass-Grafik zur Frist 31. August, zum Stundungszins 29% statt 39% und zu 12 bis 72 Monatsraten
Originale redaktionelle Datengrafik von Turkey Compass nach Angaben der türkischen Finanzverwaltung

Die türkische Finanzverwaltung nennt den 31. August 2026 als letzten Antragstag für eine zeitlich begrenzte, zinsgünstigere Stundung geeigneter Schulden beim Finanzamt. Bewilligte Beträge werden mit 29% jährlichem Stundungszins statt derzeit 39% verzinst; die erste Monatsrate beginnt im September. Für deutschsprachige Unternehmer, Residenten, Ruheständler und Fahrzeughalter ist die Abgrenzung wichtig: Das Verfahren ist kein Steuererlass. Die Hauptforderung bleibt bestehen, Säumnisfolgen werden bis zum Antrag berechnet und das Finanzamt entscheidet über den Zahlungsplan.

Welche Forderungen zeitlich erfasst sind

Erfasst werden öffentliche Forderungen, die spätestens am 5. Juni 2026 fällig waren, bei Veröffentlichung des Kommuniqués am 16. Juni noch nicht bezahlt waren und von Finanzämtern des Schatz- und Finanzministeriums eingezogen werden. Der Antrag muss bis einschließlich 31. August gestellt sein. Später entstandene Schulden fallen nicht allein durch einen heutigen Antrag hinein. Bei Verbindlichkeiten gegenüber mehreren Finanzämtern ist für jedes Amt ein eigener Antrag erforderlich.

29% sind Stundungszins, kein Nachlass auf die Steuer

Der offizielle Vorteil ist ein jährlicher Stundungszins von 29% statt 39%. Die Steuerschuld selbst sinkt nicht um zehn Prozentpunkte. Bis zum Tag des Stundungsantrags werden die gesetzlichen Säumnisbeträge berücksichtigt; anschließend wird der Plan festgesetzt. Eine digitale Eingangsbestätigung ist noch keine Bewilligung und ersetzt weder Laufzeitentscheidung noch mögliche Sicherheitsauflagen.

Welche Abgaben ausgeschlossen bleiben

Nicht erfasst sind die besondere Verbrauchsteuer ÖTV, die auf Einkommen- oder Körperschaftsteuer 2026 anzurechnende vorläufige Steuer sowie zugehörige Steuerverluststrafen, Säumniszinsen und Zuschläge. Auch Stempelsteuer aus den betreffenden Erklärungen und ihre Zuschläge sind ausgeschlossen. Geeignete Umsatzsteuer- sowie Bank- und Versicherungssteuerverbindlichkeiten können einbezogen werden, sind aber regelmäßig auf zwölf gleiche Monatsraten begrenzt.

12, 36, 48 oder 72 Monatsraten

Bei aktiven bilanzierenden oder nach Betriebskonto buchführenden Steuerpflichtigen richtet sich die Laufzeit anderer geeigneter Schulden nach der amtlich ermittelten Liquiditätsquote: 36, 48 oder höchstens 72 Raten. Für sonstige Schuldner gelten grundsätzlich 48 Raten. Umsatzsteuer und BSMV sind auf zwölf begrenzt. Bestimmte kommunale und verbundene öffentliche Rechtsträger erhalten 72. Der längste Zeitraum ist kein frei wählbarer Anspruch ohne Finanzprüfung.

Sicherheiten und der Antrag auf sämtliche Schulden

Bis zu zehn Millionen Lira geeigneter Forderungen wird keine Sicherheit verlangt. Bei höheren Beträgen ist die Hälfte des über zehn Millionen liegenden Teils abzusichern. Gegenüber dem jeweiligen Finanzamt muss der Antrag alle geeigneten Schulden umfassen; einzelne günstige Positionen dürfen nicht herausgepickt werden. Damit die gestundete Schuld in einer Schuldenstandsbescheinigung nicht erscheint, müssen mindestens zehn Prozent der gestundeten Hauptsumme ohne Zinsen bezahlt sein.

Was Ausländer und europäische Unternehmer heute prüfen

Entscheidend sind die türkische Steuerpflicht und das Steuerkonto, nicht die Staatsangehörigkeit. Lassen Sie Schuldenspiegel und Ausschlüsse von einem zugelassenen türkischen Steuerberater prüfen und stellen Sie den Antrag über GİB, das digitale Finanzamt, e-Devlet oder einen zulässigen schriftlichen Weg. Bewahren Sie den Nachweis auf. Hängt ein Immobiliengeschäft, Fahrzeugverkauf, eine Lizenz oder Bankprüfung von einer Schuldenbescheinigung ab, muss die Wirkung des bewilligten Plans schriftlich geklärt werden.

Einordnung von Turkey Compass

Die substanzielle Entlastung besteht in mehr Zeit und einem um zehn Prozentpunkte niedrigeren Stundungszins. Zugleich bleiben Hauptschuld, Prüfung und zahlreiche Ausschlüsse bestehen. Sachlich falsch wären daher Aussagen über eine allgemeine Amnestie oder garantierte 72 Monatsraten. Wegen der heutigen Frist sollte der Steuerpflichtige seine Akte prüfen, über einen amtlichen Kanal einreichen und den Eingang sichern, statt sich auf Werbeversprechen eines Vermittlers zu verlassen.

Leitfaden und Infografik der türkischen Finanzverwaltung; Allgemeines Beitreibungs-Kommuniqué Serie B Nr. 20

Primärquelle öffnen →