Die Türkei hat die Zahl der Sprachen für digital ausgestellte Strafregisterbescheinigungen von 43 auf 51 erhöht. Justizminister Akın Gürlek erklärte am 11. September, seit Jahresbeginn 2026 seien 590.812 fremdsprachige Dokumente erstellt worden. Für deutschsprachige Nutzer ist wichtig: Deutsch gehörte bereits vor dieser Erweiterung zu den verfügbaren Fassungen. Neu sind acht andere Sprachen; die Anerkennungs- und Beglaubigungsregeln der empfangenden Stelle ändern sich dadurch nicht.
Diese acht Sprachen sind neu
Hinzugekommen sind Swahili, Aserbaidschanisch, Litauisch, Estnisch, Norwegisch, Isländisch, Vietnamesisch und Georgisch. Deutsch wurde nicht erst jetzt eingeführt. Die Mitteilung verspricht außerdem nicht, dass deutsche Behörden eine türkische Sprachfassung ohne weitere Formvorgaben akzeptieren müssen.
Deutsch ist die zweithäufigste Sprachfassung
Von den 590.812 seit 1. Januar ausgestellten fremdsprachigen Dokumenten entfielen 295.846 auf Englisch, 52.244 auf Deutsch und 36.230 auf Bulgarisch. Gezählt wurden ausgestellte Bescheinigungen, nicht einzelne Personen, Auswanderer oder Strafverfahren. Die Zahlen sind daher keine Kriminalitäts- oder Migrationsstatistik.
Der amtliche Weg führt über e-Devlet
Im offiziellen e-Devlet-Verzeichnis ist die Strafregisterabfrage des Justizministeriums als Adli Sicil Kaydı Sorgulama aufgeführt. Erforderlich ist eine zugelassene e-Devlet-Anmeldung. Im Dienst werden Verwendungszweck und verfügbare Sprache gewählt; anschließend sollten Personendaten und Barcode geprüft werden. Welche Optionen erscheinen, kann vom Konto und den vorhandenen Datensätzen abhängen.
Türkisches Dokument und deutsches Führungszeugnis sind nicht dasselbe
Die Bescheinigung bezieht sich auf das türkische Strafregister. Verlangt eine deutsche Behörde zusätzlich ein deutsches Führungszeugnis oder Nachweise aus anderen früheren Aufenthaltsstaaten, ersetzt die türkische Fassung diese Unterlagen nicht. Die 51 Sprachoptionen erweitern nicht den geografischen Datenbestand.
Apostille und Übersetzung getrennt prüfen
Eine deutschsprachige Ausgabe ist nicht automatisch apostilliert oder legalisiert. e-Devlet führt für Strafregisterdokumente einen separaten PTT-Antrag auf e-Apostille. Ob Apostille, beglaubigte Übersetzung, ein bestimmtes Ausstellungsdatum oder ein Papieroriginal nötig sind, entscheidet die empfangende Behörde, der Arbeitgeber, die Hochschule oder das Konsulat.
Keine neue Aufenthalts- oder Einbürgerungsregel
Die Erweiterung betrifft ausschließlich die Dokumentensprache. Sie schafft weder einen neuen Aufenthaltstitel noch eine Arbeitserlaubnis oder Einbürgerungserleichterung. Die Abfrage und Barcodeprüfung sollten über turkiye.gov.tr erfolgen; sensible Identitätsdaten gehören nicht auf inoffizielle Vermittlerseiten.