Turkey-Compass-Grafik zur 10%-Devisenquote, befristeten 3%-Förderung und Jahresgrenze von 100 Mio. TRY ab 1. Oktober 2026
Originalgrafik von Turkey Compass nach TCMB-Mitteilung und Anwendungsanalyse vom 28. September 2026

Die Türkei stellt ihre Förderung für den Umtausch ausländischer Devisenerlöse zum 1. Oktober 2026 neu auf. Unternehmen müssen nicht mehr zusagen, nach einem geförderten Verkauf an die Zentralbank einen Monat lang keine Devisen zu kaufen. Stattdessen gilt eine Devisenpositionsquote von höchstens 10%. Der befristete Fördersatz bleibt bis 31. Januar 2027 bei 3%; zugleich wird das jährliche Umtauschvolumen an die Wertschöpfung gekoppelt und die Förderung auf 100 Mio. TRY je Unternehmen begrenzt. Exportzulieferer und Anbieter devisenbringender Dienstleistungen wie Tourismusbetriebe erhalten einen Weg über Vermittler. Der TCMB-Blog erläutert die Anwendung; verbindlich sind die amtliche Mitteilung und die jeweils aktuelle Bankanweisung.

Die einmonatige Devisenkaufsperre entfällt

Bisher verpflichtete sich ein gefördertes Unternehmen, einen Monat lang keine Fremdwährung zu kaufen. Ab 1. Oktober ersetzt ein Devisenpositionstest diese Zusage. Das schafft mehr Spielraum für Importe, Schuldendienst und Betriebsmittel, bedeutet aber keine automatische Förderung: Die Bank muss Herkunft der Devisen und Einhaltung der Voraussetzungen weiterhin vor der Zahlung prüfen.

So funktioniert die 10%-Quote

Liquide Fremdwährungsaktiva werden durch den höheren Wert aus Nettoumsatz oder Gesamtvermögen geteilt. Das Ergebnis darf 10% nicht überschreiten. Maßgeblich ist nicht nur ein einzelner Kontostand; Zusammensetzung der Aktiva, Bilanzstichtag und einbezogene verbundene Unternehmen folgen der Anweisung. Finanzabteilungen sollten Formel, Nachweise und Konsolidierungskreis vor dem Umtausch schriftlich mit der Bank klären.

Der befristete Satz beträgt 3%

Die Grundregel der amtlichen Mitteilung nennt 2%. Die bis 31. Januar 2027 verlängerte Übergangsbestimmung hält den effektiven Satz nach der geltenden Anwendung jedoch bei 3%. Die TCMB überweist die Förderung über die vermittelnde Bank, nachdem die Devisen zum Umrechnungskurs verkauft wurden. Verkaufte Devisen werden nicht zurückgegeben; Banken dürfen innerhalb der TCMB-Obergrenze eine Provision berechnen.

Wertschöpfung und 100 Mio. TRY begrenzen das Jahr

Das jährlich förderfähige Devisenvolumen wird auf die Wertschöpfung begrenzt: operativer Jahresgewinn plus Personalkosten. Die Förderung selbst darf 100 Mio. TRY je Unternehmen und Jahr nicht übersteigen. Im ersten Nutzungszeitraum, dem vierten Quartal 2026, stehen jeweils ein Viertel der berechneten jährlichen Wertschöpfung und ein Viertel der Jahresobergrenze zur Verfügung. Die Obergrenze ist kein garantierter Anspruch.

Exportzulieferer können direkt begünstigt werden

Ein Außenhandelsunternehmen, sektorales Außenhandelsunternehmen oder anderer Vermittlungsexporteur kann eingebrachte Devisen im Namen des produzierenden Zulieferers verkaufen. Der Zulieferer weist der Bank die Einhaltung der Devisenquote nach; die Förderung wird direkt auf sein Konto gezahlt. Verträge, Rechnungen, Zoll- und Zahlungsunterlagen sollten Zulieferer, Vermittler und Exporterlös eindeutig verbinden.

Tourismus- und Dienstleistungsbetriebe sind einbezogen

Dasselbe Vermittlungsmodell gilt für devisenbringende Dienstleistungen: Eine Agentur kann Erlöse im Namen des tatsächlichen Leistungserbringers einführen und umtauschen. Die TCMB-Analyse nennt Tourismusbetriebe ausdrücklich als Beispiel. Hotels und Dienstleister sollten nicht unterstellen, dass jede Karten-, Plattform- oder Agenturzahlung erfasst ist, sondern Dienstleistung, Vermittlungsbeziehung und Auslandsherkunft von der Bank bestätigen lassen.

Prüfliste für Unternehmen mit Türkei-Geschäft

Fordern Sie Dokumentenliste und Provisionsplan der Bank an, berechnen Sie die 10%-Quote nach deren Definition, gleichen Sie operativen Gewinn und Personalkosten ab, dokumentieren Sie Vermittlungsverträge und bewahren Sie Herkunftsnachweise auf. Falsche Angaben oder missbräuchliche Nutzung können zur Rückforderung einschließlich Kursdifferenz und Zinsen, zum Ausschluss von Förderung und TCMB-finanzierten Krediten sowie zu einer Strafanzeige führen. Der Blog weist darauf hin, dass die Ansichten den Autoren gehören; die einzelne Transaktion ist deshalb mit Mitteilung und aktueller Bankanweisung abzugleichen.

Blog der türkischen Zentralbank (TCMB) — Anwendungsanalyse vom 28. September 2026

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