Turkey-Compass-Infografik zur Ratifizierung, der ersten 2-GW-Phase in Sivas und Karaman und der getrennten künftigen 3-GW-Phase
Originale redaktionelle Grafik von Turkey Compass nach Beschluss 11670 und Angaben des türkischen Energieministeriums

Die Türkei hat am 28. August 2026 das Regierungsabkommen mit Saudi-Arabien über Projekte für erneuerbare Energien förmlich genehmigt. Für Unternehmen aus Deutschland und Europa ist entscheidend, den Rechtsakt nicht mit einer neuen Projektankündigung oder bereits laufender Stromerzeugung zu verwechseln. Das türkische Energieministerium hatte die erste Phase schon im Februar beschrieben: zwei Solarkraftwerke mit jeweils 1.000 MW in Sivas und Karaman Taşeli, zusammen rund 2 Milliarden US-Dollar Investition. Die Ratifizierung stärkt nun die zwischenstaatliche Grundlage; Finanzierung, Bau, Netzanschluss und kommerzieller Betrieb bleiben jedoch eigenständige Nachweise.

Welche Wirkung der Beschluss vom 28. August hat

Beschluss 11670 genehmigt das zwischen den Regierungen der Türkei und Saudi-Arabiens geschlossene Abkommen im türkischen Recht. Das erhöht die rechtliche und politische Verbindlichkeit des staatlichen Rahmens, unter dem die Projekte entwickelt werden. Nicht nachgewiesen sind damit automatisch ein Financial Close, erteilte Lieferaufträge, abgeschlossene Bauarbeiten oder eine Inbetriebnahme. Das Ministerium hatte bereits im Februar Investitionsunterlagen und Eckpunkte eines Stromabnahmevertrags mit ACWA gemeldet. Für eine Due Diligence sind daher mindestens fünf Ebenen getrennt zu prüfen: Regierungsabkommen, Projektverträge, Finanzierung, Baufortschritt und kommerzieller Betrieb. Die heutige Veröffentlichung betrifft vor allem die erste Ebene.

2 GW sind konkretisiert, weitere 3 GW noch eine spätere Phase

Die erste Phase besteht aus je 1.000 MW Solarleistung in Sivas und Karaman Taşeli. Das Ministerium bezifferte das Investitionsvolumen auf ungefähr 2 Milliarden Dollar und verglich die künftige Produktion mit dem Bedarf von rund 2,1 Millionen Haushalten. Das politische Gesamtprogramm kann bis zu 5.000 MW umfassen. Die zusätzlichen 3.000 MW aus Solar- und Windprojekten sind jedoch eine zweite Phase. Noch im August sprach der Minister davon, diese Vereinbarungen im Umfeld der Klimakonferenz in Antalya abschließen zu wollen. Europäische Marktbeobachter sollten deshalb weder die vollen 5 GW als im Bau befindlich noch als bereits endgültig finanziert darstellen.

Langfristige Abnahmepreise schaffen Aufmerksamkeit

Offizielle Angaben nennen für Sivas etwa 2,35 Eurocent und für Karaman Taşeli etwa 1,99 Eurocent je Kilowattstunde. Der zentrale Festpreiszeitraum soll 25 Jahre betragen; zusammen mit einem gesonderten Mechanismus für die ersten fünf Jahre wurde ein Abnahmehorizont von 30 Jahren beschrieben. Solche Konditionen sind für Projektfinanzierer, Anlagenbauer und industrielle Stromkunden relevant, weil sie langfristige Cashflows und Standortkosten beeinflussen können. Sie sind aber kein Endkundentarif. Netzentgelte, Steuern, Ausgleichsenergie, der Erzeugungsmix und regulatorische Entscheidungen bleiben Bestandteile des türkischen Strompreises. Aus dem PPA-Preis lässt sich daher keine gleich hohe Senkung einer Haushaltsrechnung ableiten.

Die 50-Prozent-Lokalisierung ist eine Lieferkettenchance

Für die ersten Projekte wurde ein lokaler Wertschöpfungsanteil von mindestens 50% genannt. Das kann türkischen Herstellern, Bauunternehmen, Ingenieuren, Logistikern und Wartungsanbietern Aufträge eröffnen. Für deutsche und europäische Zulieferer gewinnt damit die Struktur ihrer türkischen Produktion oder Partnerschaft an Bedeutung. Ein Zielwert ersetzt jedoch keinen Auftrag. Zu prüfen sind die Berechnungsmethode, anrechenbare Komponenten, Zertifizierungen, Ausschreibungsfristen und Zahlungsbedingungen. Auch eine Beteiligung an einem türkischen Lieferanten sollte sich auf unterschriebene Bestellungen stützen. Die Ratifizierung erhöht die Programmsichtbarkeit, garantiert aber weder einem Sektor noch einem einzelnen Unternehmen Umsatz.

Der öffentlich genannte Zeitplan hat sich verändert

Eine erste Ministeriumsmitteilung im Februar stellte einen Baubeginn 2027 und Fertigstellungen zwischen 2027 und 2029 in Aussicht. Die spätere Mitteilung vom 20. Februar nannte bereits einen Baubeginn 2026 und die kommerzielle Inbetriebnahme beider Kraftwerke zu Beginn 2028. Für die aktuelle Planung ist die spätere Aussage der bessere öffentliche Bezugspunkt. Der heutige Ratifizierungsbeschluss veröffentlicht aber keinen neuen detaillierten Terminplan. Banken und Lieferanten sollten deshalb Genehmigungen, Netzanschluss, Finanzierung, EPC-Vergabe und tatsächliche Baustellenmeldungen verfolgen. Ein stabilerer Rechtsrahmen beseitigt weder technische Verzögerungen noch Beschaffungs- und Finanzierungsrisiken.

Was europäische Investoren als Nächstes prüfen sollten

Benötigt werden belastbare Nachweise zum Financial Close, zu EPC- und Lieferverträgen, Grundstücks- und Umweltgenehmigungen, Netzanschluss, Währung und Indexierung, Garantien, höherer Gewalt und Kündigungsrechten. Die zusätzliche 3-GW-Phase ist separat zu beobachten und darf noch nicht als operative Kapazität bewertet werden. Regionale Nachfrageeffekte in Sivas und Karaman können in Szenarien einfließen, sollten ohne Vertrag aber nicht als sicherer Umsatz erscheinen. Die Einordnung von Turkey Compass lautet: Beschluss 11670 ist ein wichtiger rechtlicher Meilenstein für eine große saudisch finanzierte Erneuerbaren-Strategie in der Türkei. Vollzug, Termine und die Erweiterung auf 5 GW brauchen weiterhin nachprüfbare Folgeentscheidungen.

Amtsblatt der Republik Türkiye Nr. 33354, Beschluss 11670 vom 28. August 2026

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