Das türkische Bildungsministerium hat für die Eingewöhnungswoche 2026 eine begrenzte Dienstbefreiung angekündigt. Besucht ein Kind die Vorschule, beginnt die erste Klasse oder wechselt in die fünfte Klasse, kann ein Elternteil, der bei einer öffentlichen Stelle arbeitet, auf Antrag für die Unterrichtszeiten des Kindes freigestellt werden — höchstens drei Stunden pro Tag. Die Eingewöhnungsprogramme finden vom 7. bis 11. September 2026 statt. Für deutschsprachige Familien, die in der Türkei leben, ist die Abgrenzung entscheidend: Die Regel schafft weder fünf volle freie Tage noch eine automatische Freistellung beider Eltern oder einen allgemeinen Anspruch für Beschäftigte privater Unternehmen.
Welche Kinder und Termine erfasst sind
Die Eingewöhnungswoche richtet sich an Vorschulkinder, Erstklässler und Schüler beim Eintritt in die fünfte Klasse. Sie läuft vom 7. bis 11. September 2026. Die Freistellung ist an das Programm und die Unterrichtszeiten der Schule gebunden, an der das Kind angemeldet ist. Sie gilt nicht pauschal für sämtliche Klassen oder beliebige Betreuungszeiten. Eltern sollten den konkreten Stundenplan deshalb direkt bei der Schule anfordern.
Voraussetzungen für den Elternteil im öffentlichen Dienst
Einer der bei einer öffentlichen Behörde oder Einrichtung beschäftigten Elternteile kann die administrative Freistellung beantragen. Sie muss an jedem Tag zu den Unterrichtszeiten des Kindes passen und darf an diesem Tag drei Stunden nicht überschreiten. Die Mitteilung gewährt nicht beiden Eltern gleichzeitig frei, beseitigt nicht den erforderlichen Antrag und macht aus der Stundenobergrenze keinen ganztägigen Urlaub während der gesamten Woche.
Für Privatbeschäftigte gibt es einen Appell, keinen allgemeinen Anspruch
Das Ministerium hat private Arbeitgeber in einer gesonderten Erklärung gebeten, Eltern die Teilnahme an der Eingewöhnung zu erleichtern. Ein solcher Appell ist jedoch kein universeller gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung. Beschäftigte privater Unternehmen müssen Betriebsregeln, Tarif- oder Arbeitsvertrag und verfügbare Urlaubsformen prüfen und die konkrete Zeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren.
Was internationale Familien prüfen sollten
Die Bekanntmachung unterscheidet nicht nach der Staatsangehörigkeit des Kindes. Entscheidend sind die Schulstufe, die Anmeldung an der Bildungseinrichtung und die Beschäftigung eines Elternteils bei einer erfassten öffentlichen Stelle. Internationale Familien sollten die Teilnahme des Kindes und den Arbeitgeberstatus bestätigen. Eine Aufenthaltserlaubnis allein begründet keine Freistellung; der Schulbesuch des Kindes überträgt die Regel des öffentlichen Dienstes nicht auf ein privates Arbeitsverhältnis.
Checkliste vor dem 7. September
Lassen Sie sich von der Schule den Eingewöhnungsplan und die Klassenstufe bestätigen. Der öffentlich beschäftigte Elternteil sollte den Antrag frühzeitig stellen und den Stundenplan beifügen, wenn die Dienststelle dies verlangt. Halten Sie die genehmigten Stunden für jeden Tag schriftlich fest und planen Sie den restlichen Tag separat, weil die tägliche Obergrenze drei Stunden beträgt. Privatbeschäftigte können sich bei ihrer Bitte auf den Aufruf des Ministeriums beziehen, sollten ihn aber nicht als zwingende Unternehmensregel darstellen.
Familienprogramm über das Schuljahr
Nach der Eingewöhnungswoche sollen Familienaktivitäten, Entwicklungsangebote und Beratung im Programm Ailemle Okul Yolu über das gesamte Schuljahr fortgeführt werden. Daraus folgt keine automatische dreistündige Freistellung für jede spätere Veranstaltung. Das längerfristige Bildungsprogramm und die konkret datierte Dienstbefreiung sind getrennte Maßnahmen.