Turkey-Compass-Grafik zur Social-Media-Beschränkung unter 15, zum Jugendmodus 15 bis 17 und zu den Prüffristen
Originalgrafik von Turkey Compass auf Grundlage des Resmî Gazete Nr. 33396

Die Türkei verpflichtet erreichbare soziale Netzwerke künftig zur Altersprüfung. Kindern unter 15 Jahren darf kein Social-Network-Dienst angeboten werden; Nutzer von 15 bis 17 Jahren erhalten einen gesonderten, stärker geschützten Jugendmodus. Die Verordnung gilt ab 1. November 2026. Zuvor eröffnete Konten müssen spätestens bis 31. März 2027 mindestens einmal geprüft werden. Für deutschsprachige Familien mit längerem Aufenthalt wichtig: Es handelt sich um Pflichten für soziale Netzwerke, nicht um ein allgemeines Internetverbot für Kinder.

Geltungsbereich und Starttermin

Die Verordnung erfasst in- und ausländische soziale Netzwerke, die aus der Türkei erreichbar sind, sowie deren Nutzer. Ergibt die Prüfung ein Alter unter 15 Jahren, darf der Anbieter den Social-Network-Dienst nicht fortsetzen. Wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, bleibt im Dienst und wird in einen geschützten Jugendmodus überführt. Die Vorschriften treten am 1. November 2026 in Kraft.

Welche Information der e-Devlet-Token enthält

Die Altersprüfung soll über das e-Devlet-Portal erfolgen. Auf Antrag des Nutzers erstellt der Dienst der Cybersicherheitsbehörde einen Token, der nur bestätigt, ob die Person mindestens 15 und gegebenenfalls mindestens 18 Jahre alt ist. Genaues Alter, Name oder andere identifizierende Angaben dürfen nicht enthalten sein. Der Nutzer lädt den Token beim Anbieter hoch; dieser bestätigt über e-Devlet seine Echtheit und darf ihn nicht zweckentfremden.

Folgen für neue und bestehende Konten

Bei einer Neuanmeldung muss die Prüfung vor der weiteren Nutzung stattfinden: Unter-15-Anträge werden abgelehnt, für 15- bis 17-Jährige wird der Jugendmodus eingerichtet. Bereits zuvor eröffnete Konten müssen bis 31. März 2027 mindestens einmal geprüft werden. Bestehende Unter-15-Konten werden nach Benachrichtigung geschlossen; Daten werden nach Ablauf beziehungsweise Abschluss eines Einspruchs gelöscht. Konten von 15- bis 17-Jährigen sind an den Jugendmodus anzupassen.

Schutzregeln für 15- bis 17-Jährige

Jugendkonten müssen standardmäßig privat sein und dürfen nicht in externen Suchmaschinen erscheinen. Nachrichten dürfen nur von Konten kommen, denen der Jugendliche folgt; Live-Streaming ist ausgeschlossen. Verhaltensprofiling und kommerzielle Werbung auf Basis der Daten des Kindes sind verboten. Empfehlungssystem und Gestaltung sollen schädliche Inhalte begrenzen und keine manipulativen Endlos- oder Impulsmechanismen verwenden.

Elternkontrollen und Einspruchsrecht

Anbieter müssen verständliche Elternwerkzeuge für Kontoeinstellungen, Käufe und wiederkehrende Zahlungen sowie Bildschirmzeit und Zeitlimits anbieten. Die Kontrolle darf jedoch nicht zur lückenlosen Überwachung werden und die angemessene Privatsphäre des Kindes beseitigen. Für Altersentscheidung, Sperrung, Schließung und Schutzmaßnahmen ist ein kostenloses türkischsprachiges Einspruchsverfahren nötig; es darf nicht vollständig automatisiert sein, und Kontodaten bleiben bis zum Abschluss erhalten.

Hinweise für deutschsprachige Familien

Warten Sie auf den offiziellen Hinweis in der Plattform und öffnen Sie e-Devlet ausschließlich über turkiye.gov.tr. Senden Sie Reisepass oder Aufenthaltskarte nicht über einen Link aus einer unbekannten Nachricht. Für in der Türkei lebende Personen, die e-Devlet nicht nutzen können, verlangt die Verordnung ein Ausnahmeverfahren; die Umsetzungsdetails muss die Cybersicherheitsbehörde festlegen. Bei falscher Alterseinstufung sollten Sie den Hinweis sichern und den offiziellen Einspruchskanal nutzen.

Resmî Gazete Nr. 33396 — Verordnung zu Kinderdiensten und Altersprüfung in sozialen Netzwerken, 10. Oktober 2026

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Official Gazette No. 33396 — issue index, 10 October 2026 →

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