Die Türkei hat am 9. Oktober 2026 die Sanktionsregeln für zugelassene Fahrzeug-Prüfstellen geändert. Für genau bezeichnete Verstöße gegen Betriebs- und Verwaltungspflichten gelten nun drei Bußgeldstufen: 17.376, 43.447 und 100.000 Lira. Adressat ist der Betreiber der Prüfstelle, nicht der Fahrzeughalter, der sein Auto zur Untersuchung bringt. Die Änderung trat mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Welche Verstöße welcher Stufe zugeordnet sind
17.376 Lira betreffen ausgewählte Verstöße gegen die Artikel 6, 9, 11 und 15 der Verordnung. 43.447 Lira gelten für bestimmte Verstöße in den Artikeln 6, 11, 12 und 17. Die Stufe von 100.000 Lira ist für aufgeführte Verstöße gegen Artikel 12, 17 und 22 vorgesehen. Die Höhe richtet sich damit nach der konkreten Betreiberpflicht und ist keine Pauschale für jeden Fehler.
Das Ministerium überwacht die Prüfstellen
Die Kontrolle erfolgt durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes und der einschlägigen Organisationsvorschriften. Zudem werden bestimmte Betriebspflichten ausdrücklich als administrative Bedingungen eingeordnet. Geändert wurde die Aufsicht über zugelassene Betreiber, nicht der technische Prüfkatalog für ein einzelnes Fahrzeug.
Prüffristen und Preise für Halter bleiben unverändert
Die veröffentlichte Änderung enthält keine neuen Untersuchungsintervalle, Terminregeln, Prüfpunkte oder Preise. Auch dürfen die drei Betreiberbußgelder nicht als staatliche Sanktion auf Fahrer umgedeutet werden. Halter müssen weiterhin eine gültige Untersuchung sicherstellen und die bestehenden Regeln für Termine und Nachprüfungen beachten. Eine Änderung von Gebühren oder Fristen bräuchte einen eigenen amtlichen Rechtsakt.
Wichtig für Deutsche mit türkisch zugelassenem Auto
Wer in der Türkei lebt und ein dort zugelassenes Fahrzeug besitzt, nutzt das reguläre System der autorisierten Prüfstellen. Schlagzeilen über ein „HU-Bußgeld bis 100.000 Lira“ können daher missverständlich sein. Gemeint ist die festgelegte Pflichtverletzung des Betreibers. Termine sollten über den offiziellen Kanal gebucht, Belege aufbewahrt und Probleme für eine Beschwerde dokumentiert werden.
Ausländische Kennzeichen bleiben getrennt geregelt
Nach den öffentlichen Hinweisen des Ministeriums untersuchen türkische Prüfstellen keine Fahrzeuge, die nicht in der Türkei zugelassen sind. Diese Regel ändert die neue Verordnung nicht. Bei einem deutschen oder anderen ausländischen Kennzeichen gelten weiterhin die Anforderungen des Zulassungsstaates sowie die türkischen Bedingungen für die vorübergehende Einfuhr.
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