Turkey-Compass-Grafik zu den neuen Identifizierungsschwellen von 370.000 und 30.000 Lira
Originalgrafik von Turkey Compass nach Beschluss Nr. 11845 im Resmî Gazete

Seit dem 7. Oktober 2026 gelten in der Türkei höhere Schwellen in den Vorschriften zur Kundenidentifizierung und zu Angaben bei Überweisungen. Der allgemeine Betrag für eine einzelne Transaktion steigt von 185.000 auf 370.000 Lira; die besonderen 15.000-Lira-Schwellen für Kryptodienstleister sowie elektronische und Kryptoübertragungen steigen auf 30.000 Lira. Für deutschsprachige Residenten, Ruheständler, Immobilienkäufer und Anleger ist entscheidend: Die Beträge steuern einzelne Pflichten im Geldwäsche-Regelwerk, schaffen aber keinen allgemeinen dokumentenfreien Bereich.

Die neuen Beträge im Überblick

Beschluss Nr. 11845 ersetzt in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b 185.000 durch 370.000 Lira. Die dortige Sondergrenze für Kryptowerte-Dienstleister steigt von 15.000 auf 30.000 Lira. In Buchstabe c wird die Schwelle für elektronische Überweisungen und Kryptoübertragungen ebenfalls auf 30.000 Lira angehoben. Die Artikel 24 und 24/A verwenden nun denselben Betrag für vorgeschriebene Angaben in den jeweiligen Transfermitteilungen.

Identitätsprüfung bleibt auch unterhalb möglich

Unabhängig vom Betrag bleibt die Identifizierung erforderlich, wenn eine dauerhafte Geschäftsbeziehung eröffnet wird, ein Verdachtsfall vorliegt oder Zweifel an bereits erhobenen Kundendaten bestehen. Zusätzlich können Institute aufgrund ihrer Risikoanalyse strengere Kontrollen anwenden. Bei Kontoeröffnung, Aktualisierung der Kundendaten oder einer ungewöhnlichen Auslandsüberweisung sind Dokumentenanforderungen deshalb weiterhin auch unter den neuen Schwellen möglich.

Digitale Verifizierung statt Unterschriftsprobe

Bei einem nachfolgenden Geschäft darf ein Finanzinstitut auf die Unterschriftsprobe verzichten, wenn es den Kunden über Internet- oder Mobile-Banking beziehungsweise per einmaligem SMS-Code an die registrierte und zuvor geprüfte Mobilnummer verifiziert. Das Verfahren muss zum Risiko passen, die Identität ausreichend sicher bestätigen und Missbrauch durch Dritte verhindern. Das Institut entscheidet über die Umsetzung; andere Nachweise entfallen dadurch nicht automatisch.

Hinweis für Immobilienkäufer und Anleger

Bei einem Kaufpreis, einer Anlageüberweisung oder einer Einlage in ein türkisches Unternehmen sollten Herkunftsnachweis, Zahlungszweck, Vertrag und Empfängerdaten vorab mit der Bank abgestimmt werden. 370.000 Lira sind weder eine Kaufpreisgrenze noch eine Steuerbefreiung oder Zusage für eine schnelle Gutschrift. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen können außerdem die ausländische Absenderbank und zwischengeschaltete Institute eigene Nachweise verlangen.

Keine Einladung zum Aufteilen von Zahlungen

Die Vorschrift erfasst ausdrücklich auch mehrere miteinander verbundene Vorgänge. Zudem werden verdächtige Muster unabhängig von einer einzelnen Schwelle geprüft. Das Aufteilen eines größeren Betrags kann daher zusätzliche Compliance-Fragen auslösen. Sinnvoller sind vollständige Angaben, exakt übereinstimmende Namen und Kontodaten sowie geordnete Belege zur legalen Herkunft und zum Zweck der Zahlung.

Sofortige Geltung seit Veröffentlichung

Die Änderung trat am 7. Oktober 2026 mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Kunden müssen keinen allgemeinen Antrag stellen; die Institute passen ihre Abläufe an. Nennt ein Anbieter noch 185.000 oder 15.000 Lira, sollte er Resmî Gazete Nr. 33393 und Beschluss Nr. 11845 prüfen. Bei einer konkreten Verzögerung empfiehlt sich eine schriftliche Begründung des Instituts, weil die Schwelle allein nicht über Annahme oder Ablehnung entscheidet.