Erklärgrafik mit türkischem Industriebetrieb, zwei monatlichen Prüftagen und der Vertragsfrist 1. Januar 2027
Originalgrafik von Turkey Compass auf Grundlage des türkischen Amtsblatts Nr. 33392

Für deutsche und europäische Unternehmen mit Produktions-, Logistik- oder anderen genehmigungsrelevanten Standorten in der Türkei ändert sich die laufende Umwelt-Compliance. Eine am 6. Oktober 2026 veröffentlichte Verordnung legt Mindesttage für externe oder interne Umweltmanagement-Dienstleistungen fest, ändert die Preisuntergrenze und verschärft Melde- und Nachweispflichten. Die Regel gilt seit ihrer Veröffentlichung. Sie betrifft jedoch nicht pauschal jede Gesellschaft, sondern vor allem Betriebe der Anlagen 1 und 2 der türkischen Umweltgenehmigungs- und Lizenzverordnung sowie Unternehmen, die den Dienst freiwillig beziehen.

Für welche Betriebe wie viele Tage gelten

Betriebe der Anlage 1 müssen künftig mindestens zwei Arbeitstage pro Monat Umweltmanagement-Dienstleistungen beziehen. Für Betriebe der Anlage 2 gilt mindestens ein Arbeitstag; dasselbe gilt für nicht gelistete Betriebe, wenn sie den Dienst freiwillig in Anspruch nehmen. Das Ministerium kann die Dauer anhand von Verschmutzungsrisiko und Kapazität ändern und soll die Einzelheiten gesondert veröffentlichen.

So wird die Preisuntergrenze berechnet

Ausgangspunkt ist der bei Vertragsabschluss geltende monatliche Netto-Mindestlohn ohne Mehrwertsteuer. Für Anlage-1-Betriebe beträgt die Untergrenze drei Viertel, für Anlage-2-Betriebe die Hälfte dieses Betrags. Hinzu kommen je Genehmigungs- oder Lizenzthema 5 % des ministeriellen Einheitspreises. Das ist eine Mindestvergütung und kein für alle Standorte identischer Endpreis; Umfang, Genehmigungen und Vertragsgestaltung bleiben entscheidend.

Altverträge bis 1. Januar 2027 prüfen

Vor Inkrafttreten geschlossene Verträge müssen spätestens zum 1. Januar 2027 auf Basis der neuen Mindesttarife erneuert werden. Liegt die vereinbarte Vergütung bereits auf oder über der neuen Untergrenze, ist keine Erneuerung erforderlich. Bereits zugelassene Umweltberatungsfirmen müssen ab demselben Datum zudem die neue Voraussetzung einer gültigen Büroregistrierung erfüllen.

Verstöße müssen schneller eskaliert werden

Genehmigungsbezogene Verstöße sind im Monatsbericht zu dokumentieren. Beginnt der Betrieb binnen 30 Tagen kein förmliches Abhilfeverfahren, muss die Beratungsfirma die zuständige Behörde informieren. Sonstige Mängel, die nach 90 Tagen nicht behoben sind, müssen innerhalb der folgenden zehn Tage gemeldet werden. Die Verordnung verweist für fehlende Pflichtleistungen und bestimmte Dokumentationsverstöße ausdrücklich auf Bußgelder nach dem türkischen Umweltgesetz.

Due-Diligence-Check für Muttergesellschaft und Käufer

Bei Beteiligungen oder Standortprüfungen sollten Anleger die Einordnung des türkischen Betriebs in Anlage 1 oder 2, alle Umweltgenehmigungs- und Lizenzthemen, den Vertrag mit der Beratungsfirma, Besuchspläne und offene Abhilfemaßnahmen anfordern. Die türkische Betriebsgesellschaft bleibt für die konkrete Umsetzung maßgeblich. Vor einer Kaufentscheidung oder Vertragsänderung sollte die Einordnung des einzelnen Standorts durch türkische Umwelt- und Rechtsberater bestätigt werden.

Türkisches Amtsblatt Nr. 33392 — Änderung der Verordnung über Umweltmanagement-Dienstleistungen, 6. Oktober 2026

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Türkisches Amtsblatt — ursprüngliche Verordnung vom 1. November 2022 →

Umweltministerium — offizielles Verordnungsverzeichnis →