Turkey-Compass-Rechtsgrafik zur Verfassungsgerichtsentscheidung, der neunmonatigen Übergangsfrist und der künftigen Unterhaltsregel
Originalgrafik von Turkey Compass nach der Verfassungsgerichtsentscheidung E.2025/156, K.2026/131

Das türkische Verfassungsgericht hat die Wörter „unbefristet“ in Artikel 175 Absatz 1 des Zivilgesetzbuchs aufgehoben. Die Vorschrift betrifft den nachehelichen Bedürftigkeitsunterhalt, wenn ein Ehegatte infolge der Scheidung verarmen würde. Die Entscheidung wurde am 30. September 2026 veröffentlicht. Sie schafft den Unterhalt nicht ab und beendet Zahlungen nicht sofort: Die Aufhebung wirkt erst neun Monate später. Bei deutsch-türkischen und anderen internationalen Ehen muss zudem zuerst geklärt werden, ob auf den Unterhaltsstreit überhaupt türkisches Recht anzuwenden ist.

Welcher Teil der Vorschrift entfällt

Aufgehoben wurde nur der Ausdruck zur unbefristeten Geltendmachung in Artikel 175 Absatz 1, nicht der gesamte Artikel. Nach dem aktuellen Text kann der Ehegatte Unterhalt verlangen, der durch die Scheidung bedürftig würde und nicht schwerer schuldhaft ist als die andere Seite; die Höhe richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit. Bedürftigkeit, Verschuldensvergleich und Leistungsfähigkeit bleiben bestehen. Auch Artikel 176 über Kapital- oder Rentenzahlung, Anpassung und Beendigung wurde durch diese Entscheidung nicht beseitigt.

Warum das Gericht eine Neuregelung verlangt

Die Mehrheit beanstandete die fehlende Vorhersehbarkeit zwischen Wortlaut und gefestigter Praxis. Eine frühere Verfassungsentscheidung hatte erklärt, die Regel zwinge nicht in jedem Fall zu lebenslanger Zahlung. In der Rechtsprechung wurde der Ausdruck jedoch als zwingend behandelt, ohne dem Richter klare Kriterien für eine Dauer zu geben. Eine offene Verpflichtung ohne gesetzliche Maßstäbe könne das Gleichgewicht zwischen den ehemaligen Ehegatten stören und die materielle wie persönliche Entfaltung des Zahlers übermäßig belasten. Drei Richter widersprachen und betonten die Schutzfunktion für Bedürftige.

Bis zum Ablauf von neun Monaten gilt der alte Wortlaut

Die Aufhebung wurde ab dem 30. September 2026 um neun Monate hinausgeschoben. Bis dahin bleibt die beanstandete Formulierung Teil des Gesetzes. Das Gericht begründete die Frist ausdrücklich damit, dass eine sofortige Streichung eine dem öffentlichen Interesse widersprechende Rechtslücke erzeugen würde. Das Parlament kann nun Kriterien für befristete, verlängerbare oder ausnahmsweise unbefristete Ansprüche schaffen. Der 30. Juni 2027 ist deshalb ein Kontrolltermin für die Gesetzgebung, kein bereits beschlossener Endtag für jeden Unterhaltsfall.

Bestehende Titel enden nicht automatisch

Die Veröffentlichung hebt ein rechtskräftiges Unterhaltsurteil nicht von selbst auf. Normenkontrollentscheidungen wirken grundsätzlich nicht rückwirkend, und ein konkreter Scheidungstitel bleibt bestehen, solange kein anwendbarer Rechtsbehelf oder gesetzlicher Änderungsgrund greift. Artikel 176 enthält bereits Fälle, in denen laufender Unterhalt endet oder gerichtlich erhöht, gesenkt beziehungsweise aufgehoben werden kann. Wie anhängige Verfahren, Berufungen oder alte Titel behandelt werden, hängt von Verfahrensstand und Neuregelung ab. Eine eigenmächtige Zahlungseinstellung kann Vollstreckungsfolgen auslösen.

Besonderheiten für deutsch-türkische Paare

Ein Verfahren in der Türkei beantwortet noch nicht automatisch die Frage des anwendbaren Rechts. Bei einer internationalen Ehe sind Zuständigkeit, Kollisionsrecht, Auslandszustellung und Anerkennung eines ausländischen Urteils getrennt zu prüfen. Die Aufhebung ist unmittelbar relevant, wenn Artikel 175 den Unterhaltsanspruch bestimmt. Gilt dagegen das Recht eines anderen Staates, kann ihre Bedeutung anders oder begrenzt sein. Weder Aufenthaltsgenehmigung noch Wohnadresse oder Ort der Eheschließung reichen allein aus, um diese rechtliche Zuordnung sicher vorzunehmen.

Was die Entscheidung nicht geändert hat

Das Gericht hat den Schutz eines bedürftigen ehemaligen Ehegatten nicht abgeschafft, keine einheitliche Grenze von einem, fünf oder zehn Jahren eingeführt und keinen Kindesunterhalt neu geregelt. Nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt sind unterschiedliche Ansprüche. Auch über die Höhe eines einzelnen Falles wurde nicht entschieden. Einkommen, Vermögen, Erwerbsfähigkeit, Gesundheit, Alter, Ehedauer und Betreuungspflichten können weiterhin Bedeutung haben. Die künftigen gesetzlichen Kriterien und möglichen Ausnahmen muss das Parlament festlegen.

Welche Unterlagen jetzt gesichert werden sollten

Wichtig sind Scheidungsurteil, Zustellungs- und Rechtskraftnachweis, Zahlungsübersicht, Vollstreckungsmitteilungen, aktuelle Einkommens- und Vermögensbelege sowie Nachweise zu Gesundheit und Betreuung. Internationale Paare sollten Heirats- und Scheidungsurkunden, Staatsangehörigkeitsnachweise, ausländische Urteile, Apostillen und beglaubigte Übersetzungen ergänzen. Der amtliche Text E.2025/156 mit Veröffentlichungsdatum gehört ebenfalls in die Akte. So kann eine Beratung den konkreten Verfahrensstand beurteilen, statt auf Meldungen über eine angeblich sofortige „Abschaffung des Unterhalts“ zu reagieren.

Entscheidend ist der kommende Gesetzestext

Der nächste belastbare Schritt ist ein vom Parlament beschlossenes und im Amtsblatt veröffentlichtes Gesetz. Es könnte Faktoren für die Dauer, Regel- und Ausnahmefristen, Verlängerungen bei fortbestehender Bedürftigkeit sowie Übergangsvorschriften für laufende Verfahren enthalten. Solange dieser Text fehlt, existiert keine amtlich bestätigte Laufzeittabelle. Behauptungen, sämtliche unbefristeten Zahlungen seien schon beendet oder jeder alte Titel erlösche im Juni 2027, werden durch die Verfassungsgerichtsentscheidung allein nicht getragen.