Turkey-Compass-Schaubild zur KOSGEB-Finanzierung über 30–75 Mio. TL, Frist und Zulassungswegen
Originalgrafik von Turkey Compass auf Grundlage der KOSGEB-Mitteilung vom 7. September 2026

Die türkische KMU-Behörde KOSGEB hat am 7. September die erste Antragsrunde 2026 für ihr Programm zur globalen Wettbewerbsfähigkeit eröffnet. Fristende ist der 30. September. Vorgesehen sind Kredite zwischen 30 und 75 Mio. türkischen Lira, eine Projektlaufzeit von 24 Monaten und eine Kreditlaufzeit von höchstens 36 Monaten. Für deutsche oder andere europäische Unternehmer mit Tochtergesellschaft, Produktion oder Lieferkette in der Türkei ist jedoch die Zulassung wichtiger als die Schlagzeilensumme. Eine aktive KOSGEB-Registrierung und eine aktuelle Unternehmenserklärung bilden nur die Grundvoraussetzung. Zusätzlich muss der Antragsteller mindestens einen von vier anspruchsvollen Wegen erfüllen: schnelles Wachstum mit Exporten und Technologiebezug, steigende Exporte samt F&E-Ausgaben, ein prioritäres Hochtechnologieprodukt oder die Aufnahme in Turcorn 100.

Kreditrahmen und 20-Punkte-Unterstützung richtig einordnen

Der beantragte Kredit darf 30 Mio. TL nicht unterschreiten und 75 Mio. TL nicht übersteigen. Für das Vorhaben gelten 24 Monate, für das Darlehen maximal 36 Monate. KOSGEB beschreibt eine nicht rückzahlbare Finanzierungskostenunterstützung von 20 Punkten auf Kredite von Finanzinstituten. Daraus folgt weder ein Erlass von 20% der Darlehenssumme noch ein zinsloser Kredit oder eine einheitliche Endverzinsung. Vor einer Investitionsentscheidung gehören die konkrete Bankmarge, der Tilgungsplan, die Berechnung der Förderung und ihr Auszahlungszeitpunkt schriftlich geklärt. Die Rückzahlungspflicht gegenüber der Bank bleibt bestehen.

Türkische Rechtsform und KOSGEB-Erklärung sind das Eingangstor

Der Betrieb muss in der KOSGEB-Datenbank aktiv sein, eine aktuelle İşletme Beyanı beziehungsweise Unternehmenserklärung besitzen und als natürliche oder juristische Person nach dem türkischen Handelsgesetzbuch tätig sein. Eine Handelsregistereintragung, Steuernummer oder ausländische Beteiligung genügt allein nicht. Vor der Projektarbeit sollten KMU-Einstufung, Tätigkeitscode, Erklärungsstatus und die von KOSGEB verwendeten Jahresdaten geprüft werden. Einer neu gegründeten Tochter ohne mehrjährige Kennzahlen fehlen möglicherweise die Nachweise für die wachstumsbezogenen Wege; eine reine Immobilien- oder Beteiligungshülle wird nicht durch ihre Existenz förderfähig.

Weg eins verbindet schnelles Wachstum, Technologie und Export

Die erste Variante verlangt ein schnell wachsendes Unternehmen in einer mittel-hoch- oder hochtechnologischen Branche, dessen Exporte in jedem der vergangenen drei Jahre gestiegen sind. Alle Merkmale müssen zusammen vorliegen. Ein einmaliger Großauftrag, ein insgesamt höherer Dreijahresumsatz oder der Vertrieb eines technischen Produkts ersetzt die kontinuierliche Entwicklung nicht. Exportwerte sollten mit Zoll- und Buchhaltungsunterlagen abgestimmt werden. Auch ist zu klären, wie KOSGEB schnelles Wachstum und Technologieintensität abgrenzt. Ein Rückgang in nur einem Jahr kann den geforderten Verlauf unterbrechen.

Weg zwei verlangt steigende Exporte und steigende F&E-Ausgaben

Die zweite Möglichkeit richtet sich ebenfalls an schnell wachsende Betriebe. Hier müssen sowohl die Exporte als auch die Ausgaben für Forschung und Entwicklung in jedem der letzten drei Jahre zugenommen haben. Damit entstehen zwei getrennte Beweisketten. Ein Innovationslabel oder ein einzelner Entwicklungsauftrag ist keine belastbare F&E-Historie. In einer internationalen Unternehmensgruppe dürfen Kosten und Ausfuhren der deutschen Mutter nicht ungeprüft der türkischen Gesellschaft zugerechnet werden. Antragsteller, Buchung, Rechnung und Exportnachweis müssen dieselbe juristische Person betreffen.

Prioritätsprodukte und Turcorn 100 bilden zwei engere Zugänge

Der dritte Weg gilt für ein mittelgroßes Hochtechnologieunternehmen, das an einem Produkt aus der Prioritätsliste des türkischen technologieorientierten Industrieprogramms arbeitet. Der vierte steht Unternehmen offen, die in Turcorn 100 aufgenommen wurden. Beides sind amtliche Zuordnungen. Ein technisch anspruchsvolles Bauteil steht nicht automatisch auf der Prioritätsliste, und ein wachstumsstarkes Start-up ist nicht allein aufgrund seiner Bewertung ein Turcorn. Der Antrag sollte die konkrete Liste, Aufnahmeentscheidung oder sonstige offizielle Bestätigung eindeutig dem Unternehmen und Projekt zuordnen.

Ausländische Gesellschafter erhalten weder Sonderweg noch pauschalen Ausschluss

Die veröffentlichte Mitteilung prüft das türkische Unternehmen und schafft keine eigene Kategorie nach Nationalität der Anteilseigner. Für deutsche und europäische Gründer zählen daher dieselben Faktoren: Rechtsstatus, KOSGEB-Daten, Betriebsgröße, Branche, Wachstum, Export, F&E und Programmaufnahme. Eine ausländische Beteiligung ersetzt keinen Nachweis und garantiert keine Bewilligung; sie wird in der Ankündigung aber auch nicht als automatischer Ausschluss genannt. Arbeitsgenehmigung, Bank-Compliance, Mittelherkunft, Vertretungsbefugnis und branchenspezifische Erlaubnisse bleiben eigenständige Prüfungen.

Der Kostenkatalog ist breit, aber an das genehmigte Projekt gebunden

Genannt werden Maschinen, Anlagen, Formen, Software und Personal. Hinzu kommen Schulung, Beratung, Mentoring, Zertifizierung, Prüfung, Analyse, Marketing, Design und Leistungen zum geistigen Eigentum; auch Betriebsmittel und Projektfinanzierung können einbezogen werden. Das macht frühere oder allgemeine Ausgaben nicht automatisch förderfähig. Jede Position sollte einem messbaren Projektergebnis, dem richtigen Zeitraum, einer Lieferantenunterlage und einem Zahlungsnachweis zugeordnet sein. Bei Importanlagen, Fremdwährungspreisen und Geschäften mit verbundenen Unternehmen ist die anrechenbare Summe vor Bestellung abzuklären.

Bankentscheidung und KGF-Garantie bleiben eigenständig

Das Programm arbeitet mit Krediten von Finanzinstituten; laut KOSGEB kann eine Garantie des Kreditgarantiefonds KGF genutzt werden. Daraus entsteht weder eine Kreditzusage noch eine automatische Bürgschaft. Die Bank bewertet Cashflow, Verschuldung, Sicherheiten und Rückzahlungsfähigkeit, während KGF seine eigenen Regeln anwendet. Unternehmen sollten ein indikatives Angebot einholen, Raten auch ohne maximale Unterstützung durchrechnen und den Nachweis ihres Zulassungswegs frühzeitig zusammenstellen. Wer erst am 30. September einreicht, hat kaum Spielraum, um KOSGEB-Erklärung, Exportreihe oder Bankunterlagen zu korrigieren.

KOSGEB — Ankündigung zur Antragsrunde des Programms für globale Wettbewerbsfähigkeit, veröffentlicht am 7. September 2026

Primärquelle öffnen →