Die Türkei hat am 28. August 2026 die Durchführungsverordnung ihres Programms zur Sicherung von Beschäftigung geändert. Für deutsche und europäische Investoren mit türkischen Produktionsgesellschaften ist die Reform relevant, weil Referenzzeitraum, Beschäftigungsschutz, Zuschuss und unterstütztes Kreditvolumen flexibler festgelegt werden können. Außerdem enthält sie eine besondere Berechnung für Unternehmen, die technische Kriterien erfüllen, sowie für bestimmte Inhaber türkischer Investitionsförderbescheinigungen. Die wichtigste Einschränkung betrifft jedoch das Verfahren: Mit der Veröffentlichung ist kein neues Antragsfenster automatisch geöffnet worden. Termine, Unterlagen, Banken und Auszahlungsbedingungen müssen das Arbeits- und Sozialministerium sowie KOSGEB in gesonderten Mitteilungen festlegen.
Was die Änderung vom 28. August regelt
Der neu gefasste Artikel 5 bindet das Programm an den gesetzlichen Zeitraum des vorläufigen Artikels 35 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Die Behörden bestimmen einen Referenzzeitraum und einen mindestens sechsmonatigen Erhaltungszeitraum. Beschäftigung gilt in einem Monat als gesichert, wenn die gemeldeten Sozialversicherungstage mindestens dem monatlichen Referenzdurchschnitt entsprechen. Zusätzlich kann der Durchschnitt vom Beginn des Erhaltungszeitraums bis zum Auszahlungsmonat geprüft werden. Dadurch lässt sich ein einzelner schwächerer Monat eventuell ausgleichen. Falsche oder lückenhafte SGK-Meldungen, eine unpassende Betriebsnummer oder ein falscher Wirtschaftszweig werden dadurch jedoch nicht geheilt und können die Förderfähigkeit ausschließen.
Für wen der Zuschuss von 3.500 Lira gedacht ist
Die leistungsbezogene, nicht rückzahlbare Förderung erfasst Hersteller in den NACE-Abteilungen 13, 14, 15 und 31: Textilien, Bekleidung, Lederwaren und Möbel. Hinzu kommt ausdrücklich der Code 32.99.02 für Knöpfe, Druckknöpfe, Verschlüsse, Reißverschlüsse und Teile. Bei erfülltem Beschäftigungstest wird der Betrag anteilig aus 3.500 Lira je 30 gemeldeten Beitragstagen pro Monat berechnet. Es handelt sich nicht um eine pauschale Zahlung von 3.500 Lira für jeden Namen auf einer Personalliste. Maßgeblich sind die Registrierung des konkreten SGK-Betriebs und seine industrielle Kennziffer. Ein Referenzdurchschnitt von null oder fehlende einschlägige Meldungen schließen den Betrieb aus.
Die neue Formel für unterstützte Kredite
Unternehmen, die Beschäftigung halten, können eine Unterstützung für Kredite innerhalb beschäftigungskostenbezogener Grenzen erhalten. Der Basiskredit kann dem durchschnittlichen beitragspflichtigen Entgelt der erfassten Betriebe im Referenzzeitraum entsprechen, multipliziert mit einem Sechstel der Monate des Erhaltungszeitraums. Erfüllt ein Unternehmen noch festzulegende technische Kriterien des Ministeriums, kann dieser Betrag verdoppelt werden. Die Unterstützung ist auf den Gegenwert von höchstens 15 Förderpunkten für einen nach Antragstellung verwendeten Kredit begrenzt. Vorgesehen sind bis zu sechs tilgungsfreie Monate und höchstens 36 Monate Laufzeit. Die Regel ersetzt weder eine Bonitätsprüfung noch verpflichtet sie eine Bank zur Kreditvergabe.
Sonderweg für Investitionsförderbescheinigungen
Ein Betrieb mit einer geeigneten Investitionsförderbescheinigung nach Artikel 18 Absatz 5 des Präsidialbeschlusses 9903 kann eine andere Grenze nutzen. Das mögliche Kreditvolumen ergibt sich aus der in der Bescheinigung vorgesehenen zusätzlichen Beschäftigung, multipliziert mit dem Sechsfachen des im Januar des Antragsjahres geltenden Bruttomindestlohns. Für die Auszahlung muss die Abschlussbestätigung bis zum 1. Juni 2028 vorliegen; in den folgenden sechs Monaten ist außerdem die vorgeschriebene Zahl an Sozialversicherungstagen zu erreichen. Europäische Investoren sollten Bescheinigungsgrundlage, Beschäftigungszusage, Abschlusszeitplan und SGK-Betriebskennziffern einzeln prüfen, bevor die Förderung in eine Renditerechnung einfließt.
Warum der Antrag noch nicht gestellt werden kann
Die bestehende KOSGEB-Programmseite beschreibt weiterhin die frühere Runde 2026 mit dem damaligen Endtermin 30. April und älteren festen Berechnungen. Die neue Verordnung überlässt Antragszeitraum, Dokumente, Auszahlung, Zielgruppen, beteiligte Banken und Kreditbegrenzungen ausdrücklich späteren Bekanntmachungen. Somit ist die Veröffentlichung am 28. August weder ein neuer Förderaufruf noch ein Nachweis rückwirkender Anspruchsberechtigung. Unternehmen sollten offizielle Mitteilungen von KOSGEB und dem Arbeitsministerium abwarten und anschließend die benannten Referenz- und Erhaltungszeiträume mit ihren Lohnabrechnungen abgleichen. Vor einer Bewilligung gehört der Betrag in eine Szenarioanalyse, nicht als sicherer Liquiditätszufluss in die Planung.
Prüfliste für deutsche und europäische Investoren
Klären Sie zunächst die türkische Gesellschaft, sämtliche SGK-Betriebsnummern, den tatsächlich registrierten NACE-Code und die Vollständigkeit der Meldungen. Berechnen Sie Beitragstage und beitragspflichtiges Entgelt erst anhand des später offiziell genannten Referenzzeitraums. Trennen Sie den Zuschuss für arbeitsintensive Branchen von der Kreditunterstützung; beide Wege haben unterschiedliche Voraussetzungen. Eine Verdoppelung darf ohne veröffentlichte technische Kriterien nicht unterstellt werden. Bei einer Investitionsbescheinigung sind zusätzliche Beschäftigung, Abschlussbestätigung und Sechsmonatstest miteinander abzugleichen. Die Reform erweitert den rechtlichen Instrumentenkasten, doch verfügbare Finanzierung setzt weiterhin einen Aufruf, die Prüfung durch KOSGEB und eine positive Bankentscheidung voraus.