Turkey-Compass-Schaubild zur Verschiebung der verpflichtenden sicheren Immobilienzahlung auf den 1. Dezember 2026
Originalgrafik von Turkey Compass nach Hinweisen des türkischen Handelsministeriums

Die Verschiebung des verpflichtenden Güvenli Ödeme Sistemi für Immobilienverkäufe ist nun rechtlich bestätigt. Die am 1. Oktober 2026 im Resmî Gazete Nr. 33387 veröffentlichte Änderung setzt den 1. Dezember 2026 in die Verordnung ein und trat am Veröffentlichungstag in Kraft. Sie erlaubt dem Handelsministerium außerdem, einen Integrator zu bestimmen; Pilotumfang, Ausnahmen, Entgelte und Betriebsregeln werden in einem behördenübergreifenden Protokoll festgelegt. Käufer aus Deutschland und Europa sollten den 1. Dezember als verbindlichen Termin behandeln und den Ablauf vor einer Überweisung mit Bank und Grundbuchamt bestätigen.

Der 1. Dezember steht jetzt in der Verordnung

Im Juni hatte das Ministerium öffentlich den 1. Oktober genannt und am 28. September eine weitere Verschiebung angekündigt. Die am 1. Oktober veröffentlichte Änderung ersetzt das Datum in der Verordnung förmlich durch den 1. Dezember 2026. Sie trat am Veröffentlichungstag in Kraft und ist damit nicht mehr nur angekündigt.

Integrator und Protokoll bestimmen den Betrieb

Der neue Wortlaut erlaubt dem Handelsministerium, einen Integrator zu bestimmen. Das System wird nach einem Protokoll zwischen Handelsministerium, den zuständigen Einheiten des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel und dem Integrator betrieben. Dieses Protokoll regelt Ausnahmen, Pilot, Nutzungsentgelt, dessen Aufteilung und die zuständige Kommission.

Vor der Pflicht ist ein Pilot geplant

Der Pilot soll nach technischer Bereitschaft der Banken beginnen. Die amtliche Mitteilung nennt jedoch weder Pilotdatum noch teilnehmende Banken, unterstützte Währungen oder ein besonderes Verfahren für Nichtresidenten. Käufer sollten nicht voraussetzen, dass jede Bank oder jeder Auslandsüberweisungsweg bereits angeschlossen ist.

Was ausländische Käufer bis 1. Dezember tun sollten

Halten Sie Kaufpreis, Empfänger, Tapu-Termin und Zahlungsbedingungen in einem schriftlichen Ablauf fest. Fragen Sie Bank und zuständiges Grundbuchamt, ob für die konkrete Transaktion bereits ein Pilot oder freiwilliger sicherer Zahlungsweg gilt. Nutzen Sie ein nachvollziehbares Konto, prüfen Sie Auslandsüberweisungslimits und zahlen Sie wegen der Verschiebung nicht auf unbeteiligte Privatkonten.

Die Verschiebung ersetzt keine Objektprüfung

Geändert wird nur der Zeitplan des Zahlungssystems. Eigentümer, Belastungen, Hypotheken, Baurecht, iskan, Bewertung, Steuern, Aufenthalt und Staatsbürgerschaft bleiben separat zu prüfen. Reservierungen und Anzahlungen brauchen schriftliche Rückzahlungsbedingungen; ein unabhängiger Anwalt sollte Immobilie und Unterlagen vor der Zahlung kontrollieren.