Turkey-Compass-Grafik zur Yarısı-Bizden-Frist am 31. Dezember 2027 und den drei Förderteilen für eine Istanbuler Wohnung
Originalgrafik von Turkey Compass nach amtlichen Mitteilungen des Präsidenten und des Ministeriums

Istanbuls Förderprogramm Yarısı Bizden für die Erneuerung gefährdeter Gebäude läuft nun bis zum 31. Dezember 2027. Präsident Recep Tayyip Erdoğan gab das neue Datum nach der Kabinettssitzung am 7. September 2026 bekannt; die staatliche Kommunikationsdirektion veröffentlichte das Wortprotokoll. Eigentümer gewinnen damit gegenüber dem bislang vorgesehenen Ende 2026 ein Jahr, doch technische Prüfungen, Eigentümerbeschlüsse und Genehmigungen bleiben erforderlich. Nach den aktuellen Ministeriumsangaben besteht die Hilfe für eine Wohnung aus 875.000 TL Zuschuss, 875.000 TL Darlehen und einmalig 125.000 TL Räumungs- beziehungsweise Umzugshilfe. Die häufig genannte Gesamtsumme von 1,875 Mio. TL ist deshalb kein frei verfügbares Geschenk: Bauzahlungen gehen in Raten an den Unternehmer, der Kredit muss zurückgezahlt werden, und die Umzugshilfe folgt eigenen Regeln. Für deutsche und andere ausländische Eigentümer bleibt zudem offen, ob und unter welchen Voraussetzungen sie teilnehmen können. Grundbucheintrag oder Aufenthaltstitel allein sind kein bestätigter Anspruch.

Bestätigt ist die neue Frist — keine automatische Bewilligung

Die amtliche Neuerung betrifft das Enddatum: Das ursprünglich bis Ende 2026 vorgesehene Programm soll bis 31. Dezember 2027 weiterlaufen. Laut Präsident sind 108.881 selbstständige Einheiten bereits umgewandelt; für 435.683 weitere habe der Bauprozess begonnen. Diese Zahlen beschreiben den Gesamtfortschritt, nicht eine neue Zuteilung an einzelne Antragsteller. Die Erklärung enthält weder eine automatische Genehmigung vorhandener Anträge noch eine Legalisierung unfertiger oder informeller Bauten. Auch eine Erhöhung der bisherigen Förderbeträge wurde mit der Fristverlängerung nicht bekanntgegeben.

Die 1,875 Mio. TL für eine Wohnung haben drei Bestandteile

Bei gebäudebezogener Erneuerung durch einen Auftragnehmer nennt das Ministerium für eine Wohnung 875.000 TL Zuschuss und 875.000 TL Darlehen. Hinzu kommen einmalig 125.000 TL für Räumung oder Umzug. Diese Komponenten dürfen nicht als ein einziger nicht rückzahlbarer Scheck dargestellt werden. Bewohnt ein Mieter die Einheit, soll nach der aktuellen Erläuterung die Umzugshilfe an ihn gehen; andernfalls erhält sie der Eigentümer. Bauzuschuss und Kredit sind an genehmigtes Projekt, Baufortschritt und das Verfahren für Berechtigte gebunden.

Gewerbeeinheiten und weiterer Besitz haben andere Obergrenzen

Für die erste Gewerbeeinheit sind 437.500 TL Zuschuss, 437.500 TL Kredit und 125.000 TL Umzugshilfe ausgewiesen — zusammen 1 Mio. TL. Nach dem Paket für die erste Wohnung kann jede weitere Wohnung desselben Berechtigten mit einem Darlehen von 1,75 Mio. TL, jedoch nicht mit einem erneuten Zuschuss, gefördert werden. Für jede zusätzliche Gewerbeeinheit werden 875.000 TL Kredit genannt. Mehrfacheigentümer sollten deshalb jede selbstständige Einheit getrennt erfassen und vor Vertragsabschluss klären, welche als erstes Förderobjekt gilt.

Baugelder fließen stufenweise an den Auftragnehmer

Im gebäudebezogenen Modell überweist das Ministerium die Mittel im Namen der Berechtigten direkt an den Bauunternehmer. Vorgesehen sind 30% zum Arbeitsbeginn, 30% nach Fertigstellung des Tragwerks, 30% in der Putzphase und 10% nach Erteilung der Nutzungsgenehmigung. Die Staffelung verbindet die öffentliche Finanzierung mit sichtbarem Fortschritt, ersetzt aber keinen belastbaren Bauvertrag. Leistungsbeschreibung, Material, Fläche, Termine, Vertragsstrafen, Gewährleistung, Mängelbeseitigung und Mehrkosten müssen festgelegt; Zulassung, Referenzen und Bonität des Unternehmens unabhängig geprüft werden.

Gefährdungsnachweis und genehmigungsfähige Planung bleiben nötig

Die Kampagne gilt für Risikogebäude in den 39 Istanbuler Bezirken. Den Status stellt eine vom Ministerium lizenzierte Stelle fest; anschließend braucht es den erforderlichen Eigentümerbeschluss, eine planungsrechtlich zulässige Planung, Baugenehmigung und Feststellung der Berechtigten. Nach aktueller Anleitung darf das neue Gebäude ohne Park- und Schutzräume höchstens das Anderthalbfache der alten Fläche erreichen. Die Verlängerung garantiert weder illegale Anbauten noch gewünschte Geschossflächen. Grundbuchvermerke, Hypotheken, Beschlagnahmen und kommunale Vorgaben sind parzellenspezifisch zu prüfen.

Die Rückzahlung beginnt später, entfällt aber nicht

Die Programmhinweise sehen einen Rückzahlungsbeginn zwei Jahre nach Erteilung der Baugenehmigung und eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren vor. Im ersten Rückzahlungsjahr fallen keine Zinsen an; danach wird die Restschuld jährlich um die Hälfte der Verbraucherpreisinflation TÜFE angepasst. Einkommen und Kreditbewertung sollen für dieses Berechtigtendarlehen nicht geprüft werden. Kostenlos ist es dennoch nicht: Indexierung, Zahl der Einheiten, Fertigstellungstermin und privater Cashflow bestimmen die tatsächliche Belastung. Vor der Bindung an einen Bauetat ist ein individueller Tilgungsplan nötig.

Ausländische Eigentümer benötigen eine schriftliche Klärung

Die Verlängerungsrede spricht von Istanbulern und Bürgern, während allgemeine Ministeriumsinformationen Eigentümer riskanter Gebäude ansprechen. In den für diese Prüfung verfügbaren amtlichen Texten steht keine eindeutige aktuelle Klausel zur Behandlung eines nichttürkischen Grundbuchinhabers. Deutsche und europäische Eigentümer sollten deshalb mit konkretem Grundbuchauszug und Eigentümerstruktur eine schriftliche Auskunft bei der Istanbuler Stadterneuerungsdirektion oder Bezirksverwaltung einholen. Aufenthaltstitel, türkische Gesellschaft oder ein zum Staatsangehörigkeitserwerb gekauftes Objekt begründen nicht automatisch Zugang zu diesem eigenständigen Programm.

Die Verlängerung ist nicht das neue TOKİ-Mietprogramm

Nach derselben Kabinettssitzung wurde auch angekündigt, dass Anträge für 15.000 geplante Sozialmietwohnungen am 14. September beginnen; die erste Auslosung betrifft 1.000 Einheiten. Dieses Vorhaben richtet sich an künftige Mieter und ist getrennt zu betrachten. Yarısı Bizden finanziert die Erneuerung eines vorhandenen Risikogebäudes und setzt Eigentums-, Planungs- und Genehmigungsschritte voraus. Anzeigen, die beide Meldungen verschmelzen, allein für einen Antrag eine Neubauwohnung versprechen oder eine Reservierungsgebühr verlangen, werden vom amtlichen Text nicht gedeckt.

Prüfliste vor Kosten und Unterschrift

Lassen Sie den Risikostatus nur von einer lizenzierten Stelle feststellen, beschaffen Sie den aktuellen Bebauungsstatus und prüfen Sie Grundbuch sowie erforderliche Eigentümermehrheit. Sobald die aktualisierte Durchführungsvorschrift vorliegt, sollte die Verwaltung schriftlich bestätigen, welcher Meilenstein bis 31. Dezember 2027 erreicht sein muss. Bauangebote sind anhand derselben Leistungsbeschreibung zu vergleichen, öffentliche Raten im Vertrag abzubilden und Vertrag sowie Planung unabhängig juristisch und technisch zu prüfen. Zahlen Sie keinem Vermittler für eine angeblich garantierte Förderzusage.

Kommunikationsdirektion des Präsidenten — Verlängerung vom 7. September 2026; Programmhinweise des Umweltministeriums

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