Turkey-Compass-Grafik: Beschluss 11787 betrifft Koordinaten in 27 Provinzen, erteilt aber nicht automatisch Grundbuch oder Baurecht
Originalgrafik von Turkey Compass nach Amtsblatt-Beschluss Nr. 11787

Mit dem am 17. September veröffentlichten Präsidialbeschluss Nr. 11787 werden genau kartierte Flächen in 27 Provinzen nach Artikel 16 des Waldgesetzes aus den Waldgrenzen herausgenommen. Maßgeblich sind Listen, Skizzen und Koordinaten in den Anlagen. Nicht jedes waldnahe Grundstück in den genannten Provinzen ändert dadurch seinen Status. Für Käufer aus Deutschland und Europa zählt deshalb die exakte Katasterparzelle, nicht der Ortsname im Exposé.

27 Provinzen bedeuten nicht 27 vollständig geänderte Gebiete

Genannt werden Afyonkarahisar, Ankara, Balıkesir, Bingöl, Bolu, Bursa, Çorum, Denizli, Diyarbakır, Elazığ, Eskişehir, Gümüşhane, Isparta, İstanbul, Karaman, Kayseri, Konya, Kütahya, Malatya, Manisa, Mersin, Muğla, Sinop, Sivas, Tokat, Trabzon und Uşak. Erfasst sind nur die Flächen in den Anlagen. Die Provinzangabe in einer Anzeige belegt für die konkrete Parzelle nichts.

Außerhalb der Waldgrenze heißt nicht automatisch Privateigentum

Der Beschluss ändert eine öffentlich-rechtliche Grenze, überträgt aber kein Eigentum, stellt keine Tapu-Urkunde aus und bereinigt nicht jede Katasterfrage. Eigentümer und Rechtscharakter müssen anhand von Provinz, Kreis, Ortsteil, Block und Parzelle im Grundbuch und Kataster geprüft werden.

Auch Baurecht entsteht nicht automatisch

Waldgrenze, Bauleitplanung, Teilbarkeit, Erschließung, Schutzstatus und Baugenehmigung sind getrennte Fragen. Fordern Sie den aktuellen Imar-Status samt Planvermerken bei der zuständigen Gemeinde oder Behörde an. Ein Kartenpunkt des Maklers, Koordinaten-Screenshot oder Versprechen künftiger Bebauung ist keine Genehmigung.

Koordinaten ergänzen die Registerprüfung, ersetzen sie aber nicht

Gleichen Sie die Parzelle mit den Amtsblatt-Anlagen ab und lassen Sie den aktuellen Eintrag anschließend von Grundbuchamt, Katasterbehörde und Forstverwaltung bestätigen. Koordinaten ersetzen weder Eigentums- und Lastenauskunft noch Vermessung. Zu prüfen sind besonders Miteigentum, Hypotheken, Vermerke und Abweichungen zwischen Nutzung und Katasterkarte.

Vor Reservierung oder Anzahlung

Nehmen Sie die Katasterdaten und den zugesagten Rechtsstatus in den Vertrag auf und machen Sie die Rückzahlung von einer unabhängigen Bestätigung abhängig. Der Beschluss garantiert weder Verkauf noch Bebauung oder spätere Regularisierung. Er ist keine Due-Diligence-Bescheinigung und keine Anlagegarantie.

Amtsblatt der Republik Türkei, Ausgabe 33373 — Präsidialbeschluss Nr. 11787 vom 17. September 2026

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Official Gazette index — issue 33373, 17 September 2026