Turkey-Compass-Infografik zu 2.645,06 TL plus Mehrwertsteuer Mindestfahrtkosten bei regulierten Immobilienbewertungen in der Türkei
Originalgrafik von Turkey Compass auf Grundlage des TDUB-Rundschreibens Nr. 9

Für Immobilienbewertungen, die Banken und andere im Rundschreiben genannte regulierte Institute bei TDUB-Mitgliedern beauftragen, gilt seit 18. September 2026 eine Mindestpauschale für die Anfahrt. Sie beträgt 2.645,06 TL zuzüglich Mehrwertsteuer je Gutachten und fällt zusätzlich zum Bewertungshonorar an. Käufer aus Deutschland und Europa sollten diese Position weder mit der Grundbuchabgabe verwechseln noch als automatisch identische Endkundenrechnung bei jeder privat beauftragten Bewertung verstehen.

Welche Bewertungsaufträge erfasst sind

Genannt werden Kapitalmarktinstitute unter SPK-Regeln sowie Banken, Leasing-, Factoring-, Finanzierungs- und Bausparfinanzierungsgesellschaften unter BDDK-Regeln und weitere Organisationen, die innerhalb dieser Vorschriften Bewertungen beziehen. Die Leistung kommt von einem TDUB-Mitglied. Für ein rein privat beauftragtes Gutachten außerhalb dieses Rahmens ergibt sich die Pflicht nicht automatisch; maßgeblich ist dann der Vertrag.

Die Pauschale kommt zum Bewertungshonorar hinzu

Bei erfassten Aufträgen muss das bestellende Institut mindestens 2.645,06 TL plus Mehrwertsteuer je Bericht als Fahrtkosten zusätzlich zum Bewertungspreis an das Bewertungsunternehmen zahlen. Auf der Rechnung ist die Position getrennt und dem bewerteten Objekt zuordenbar auszuweisen. Kosten für amtliche Unterlagen, Steuern und andere vorgesehene Posten können ebenfalls separat anfallen.

Wann mehrere Objekte eine Pauschale teilen

Nur eine Fahrtkostenpauschale wird berechnet, wenn dasselbe TDUB-Mitglied am selben Tag für denselben Kunden mehrere Objekte im selben Landkreis ilçe bewertet. Sämtliche Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Unterscheiden sich Tag, Kunde, Landkreis oder Gutachter, ist für jedes Gutachten eine eigene Pauschale vorgesehen.

Endkundenkosten vor Auftrag schriftlich klären

Das Rundschreiben regelt die Zahlung des Instituts an das Bewertungsunternehmen. Ob eine Bank oder ein anderes Institut die Kosten an den Kunden weitergibt, richtet sich nach Vertrag, Preisverzeichnis und Vorabinformation. Vor einer Finanzierungs- oder bankseitig organisierten Bewertung sollten Honorar, Fahrtkosten, Mehrwertsteuer und Dokumentenkosten einzeln schriftlich ausgewiesen werden.

Jährliche Aktualisierung im Juli

TDUB aktualisiert den Mindestbetrag jedes Jahr im Juli anhand der durchschnittlichen Verbraucherpreisentwicklung von TÜİK über zwölf Monate. Der neue Wert gilt für Aufträge ab dem Tag der Bekanntgabe. Bei einer späteren Kaufplanung ist deshalb die dann aktuelle TDUB-Mitteilung wichtiger als der Betrag vom September 2026.

Faktencheck von Turkey Compass

Bestätigt: Rundschreiben Nr. 9 gilt seit dem 18. September und setzt in den genannten regulierten Fällen 2.645,06 TL plus Mehrwertsteuer als Mindestfahrtkosten fest. Nicht beschlossen wurden damit eine neue Grundbuchsteuer, ein Einheitspreis für jedes private Gutachten, ein bestimmter Marktwert, eine Kreditzusage oder ein Aufenthaltsrecht.

Türkischer Verband der Bewertungsexperten (TDUB) — Rundschreiben Nr. 9 zu Fahrtkosten, gültig seit 18. September 2026

Primärquelle öffnen →

TDUB — announcement that Circular No. 9 took effect on 18 September 2026